| AAA | Drucken

Ausländerbehörde kehrt ab 30. Mai in den Normalbetrieb zurück

Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Fürth ist ab 30. Mai wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten nach entsprechender Terminvereinbarung erreichbar.

Die erweiterten Öffnungszeiten auf zwölf Stunden täglich von Montag bis Freitag sind derzeit nicht mehr notwendig, nachdem bereits über 95 % der momentan im Landkreis Fürth lebenden geflüchteten Menschen aus der Ukraine registriert wurden. Für 874 Personen wurde bereits ein elektronischer Aufenthaltstitel beantragt.

Die Ausländerbehörde kann sich nun wieder ihren regulären Aufgaben widmen und die weiteren Registrierungen werden während der Regelarbeitszeit vorgenommen. Die Kolleginnen und Kollegen konzentrieren sich nun vermehrt auf die bereits vorliegenden Anfragen und bitten um Verständnis, wenn es übergangsweise noch zu längeren Reaktionszeiten kommt.

Hinweis zum elektronischen Aufenthaltstitel:
Personen, die Benachrichtigung (PIN und PUK-Brief) über den Eingang ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAt) erhalten haben, können den Aufenthaltstitel weiterhin von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 15.30 Uhr und Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.30 Uhr am Bürger.Service. im Foyer des Landratsamtes Fürth (Im Pinderpark 2 in 90513 Zirndorf) abholen.

Für Personen, die eine Benachrichtigung über den Eingang ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAt) erhalten haben, gilt folgendes: Zur Abholung Ihres neuen elektronischen Aufenthaltstitels bringen Sie bitte Ihren alten Aufenthaltstitel sowie Ihren Reisepass mit. Sollten Sie zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels nicht persönlich erscheinen können, benötigen wir zur Abholung des eAt´s eine Vollmacht sowie ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) des Bevollmächtigten.

Sollten Sie bereits einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis gestellt haben oder Ihr Visum ablaufen und eine Fiktionsbescheinigung benötigen, teilen Sie dies bitte Ihrem zuständigen Sachbearbeiter per E-Mail mit:
https://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/auslaenderwesen/ansprechpartner.html

Hinweis zur Erstregistrierung in Beantragung eines Aufenthaltstitels:
Der Aufenthalt für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist visumsfrei bis zu 90 Tage möglich. Es ist dabei folgendes zu beachten:

  1. Bitte registrieren Sie sich vorläufig online mit dem Formular der Ausländerbehörde. Vorläufige Registrierung (landkreis-fuerth.de)
  2. Bitte melden Sie sich außerdem in den nächsten Tagen bei der Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde (Rathaus), in der Sie aktuell leben, an.
  3. Nach der Erstanmeldung können Sie sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen, einen Termin buchen Sie bitte hier: Erstregistrierung (https://www.etermin.net/Ukrainehilfe?calendarid=130777)
  4. Nach diesem Termin können Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, der den Aufenthalt auch über einen längeren Zeitraum (in der Regel zunächst zwei Jahre) ermöglicht. Die Beantragung des Aufenthaltstitel ist unter anderem notwendig, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Ebenfalls ist dies Voraussetzung für den Bezug von Leistungen. Einen Termin buchen Sie bitte hier: Aufenthaltstitel (https://www.etermin.net/Ukrainehilfe?calendarid=131226)

Unter www.landkreis-fuerth.de stehen die Formulare auch auf ukrainisch und russisch zur Verfügung.