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Betreuungsrecht – Schulung für Ehrenamtliche

Die Betreuungsstelle des Landkreises Fürth bietet in diesem Jahr wieder eine Fortbildungsveranstaltung zur Einführung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern oder Vollmachtnehmerinnen bzw. Vollmachtnehmern an.

Die Übernahme einer gesetzlichen Betreuung oder Vertretung im Wege einer Vollmacht ist mit viel Verantwortung versehen. Die angebotene Einführungsveranstaltung bietet im zweiteiligen Kurs eine Übersicht zu Theorie und Praxis einer gesetzlichen Betreuung und der Übernahme von Aufgaben aus einer Vollmacht heraus an. Aufgaben, Rechte und Pflichten werden miteinander besprochen. Immer wieder kann es notwendig werden, dass hilfsbedürftige erwachsene Personen, die (vorübergehend o-der dauernd) an einer psychischen, seelischen, geistigen und/ oder körperlichen Erkrankung leiden, unter gesetzliche Betreuung gestellt werden, wenn sie nicht mittels einer hinreichenden Vollmacht vorgesorgt haben.

Im Betreuungsverfahren ist die zuständige Behörde bemüht, einen ehrenamtlichen Betreuer im Regelfall aus dem familiären Umfeld zu finden, der bereit ist, die rechtliche Vertretung zu übernehmen. Mit der Betreuungserrichtung und dem Einsetzen des vorgeschlagenen Betreuers übernimmt dieser eine hohe Verantwortung für die zu betreuende Person.

Die einzelnen Aufgabenkreise und die rechtlichen Verfahrenswege sollen miteinander besprochen werden. Der kostenlose Kurs findet an zwei Nachmittagen über jeweils zweieinhalb Stunden statt. Dabei wird es ausreichend Möglichkeit geben, eigene Fragen zu stellen und Probleme aus dem Betreueralltag mit den Referenten zu diskutieren und zu reflektieren.

Die Einführung findet am Mittwoch, 4. August 2021 in der Zeit von 15.00 bis 17.30 Uhr im Landratsamt Fürth (Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, Sitzungssaal) statt. Im ersten Kursteil geht es unter anderem um die Einrichtung der Betreuung, das Thema Geschäftsfähigkeit, die einzelnen Aufgabenkreise, die Anlage eines Vermögensverzeichnisses, allgemeine Genehmigungsbelange sowie die Themen Aufsicht, Haftung und Aufwandsentschädigung. Analog werden die Handlungsfelder der Vollmachtnehmer betrachtet. Im zweiten Teil, der am Mittwoch, 11. August 2021 (gleicher Ort und gleiche Zeit) seine Fortsetzung findet, geht es um die Thematik der Gesundheitssorge, Umsetzung der Patientenverfügung und freiheitsentziehende Maßnahmen.

Nachdem die Platzzahl auf zehn Personen begrenzt ist, wird um eine verbindliche Anmeldung gebeten.

Ansprechpartnerin für Fragen und Anmeldung:

Frau Ehm, Betreuungsstelle

E-Mail: [email protected]

Telefon: 0911 9773-1233