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Bildungspaket: Jetzt Schulbedarf für das Schuljahr 2017/18 beantragen

Schulkinder von Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, haben Anspruch auf einen Zuschuss zum Schulbedarf im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Leistungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wer die Leistung für seine Kinder rechtzeitig zum Schuljahresbeginn erhalten möchte, sollte jetzt einen schriftlichen Antrag stellen.

Ausnahme:
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II erhalten diese Pauschale automatisch durch das Jobcenter ausgezahlt.
Antragsvordrucke sind bei den Städten und Gemeinden im Landkreis Fürth erhältlich, oder können hier abgerufen werden. Bei Schülern, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Schulbescheinigung mit beizulegen.

Auskünfte erteilt Frau Pfaffner unter der Telefonnummer (0911) 9773-1243. E-Mail: [email protected]