Blauzungenkrankheitsfälle auch im Landkreis Ansbach -
Nachdem auch im Nachbarlandkreis Ansbach Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten sind, liegt nun der gesamte Landkreis Fürth in der sogenannten 20-km-Zone. Die bisher nur für das Gebiet der Gemeinde Obermichelbach geltende Verfügung des Landratsamtes vom 13.09.2007 wird deshalb durch eine neue Allgemeinverfügung mit Gültigkeit für den gesamten Landkreis Fürth ersetzt. Die entsprechenden Verordnungen und Schutzmaßnah-men treten zum 3.10.2007 in Kraft. Das Verbringen von Tieren innerhalb der 20-km-Zone ist ohne Einschränkungen möglich, aus der 20-km-Zone jedoch grundsätzlich verboten. Bisher unterlag das restliche Gebiet des Landkreises Fürth nur den üblichen Handelsbeschränkungen der sogenannten 150-km-Zone. In Zukunft haben Halter von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren, d.h. Wiederkäuer mit Ausnahme frei lebender Wildwiederkäuer, folgende Schutzmaßnahmen zusätzlich zu beachten: Sämtliche für die Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere werden ab sofort der behördlichen Beobachtung unterstellt. Tierhalter haben die regelmäßige klinische Untersuchung der lebenden und die pathologisch-anatomische Untersuchung der verendeten Tiere durch den Amtstierarzt sowie die virologische oder serologische Untersuchung der seuchenverdächtigen Tiere zu dulden. Tierhalter haben ab sofort Aufzeichnungen über den Bestand der empfänglichen Tiere zu führen. Die Aufzeichnungen sind an Be-standsveränderungen durch Verenden oder Geburt täglich anzupassen. Ein Seuchenverdacht ist unverzüglich durch die Tierhalter dem Landratsamt Fürth, Veterinäramt, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, Tel.: 0911 / 9773-1901 oder -1904, zu melden. Tierhalter haben empfängliche Tiere mit zugelassenen und als wirksam anerkannten Insektiziden zu behandeln oder behandeln zu lassen. Tierhalter haben verendete empfängliche Tiere unschädlich beseitigen zu lassen. Auf der Homepage des Landkreises Fürth (www.landkreis-fuerth.de) finden Tierhalter nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit, zum Verbringen von empfänglichen Tieren sowie zur Insektizidbehandlung der Tiere. Die All-gemeinverfügung des Landratsamtes Fürth kann ebenfalls dort eingesehen werden.
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