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Corona: Kontaktpersonenermittlung auf Haushaltsangehörige und Einrichtungen mit vulnerablen Personen eingeschränkt

Foto: Pixabay.com

Das Gesundheitsamt Fürth setzt ab sofort die Vorgaben des Gesundheitsministeriums zur Priorisierung im Rahmen der Kontaktnachverfolgung um. Mit ministeriellem Schreiben vom 29. Oktober 2021 erklärt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), dass ein Strategiewechsel mit konsequenter Depriorisierung des Kontaktpersonenmanagements erforderlich ist.

Fürth Stadt und Landkreis. Da in der jetzigen Phase der Pandemie die bisherige aufwändige Ermittlung und Nachverfolgung der Kontaktpersonen von den Gesundheitsämtern nicht mehr zu bewältigen sei. Die Kontaktpersonenermittlung werde auf Haushaltsangehörige sowie Einrichtungen mit vulnerablen Personen eingeschränkt. Diese Vorgaben setzt das Gesundheitsamt Fürth ab sofort um. Diese Maßnahme wird notwendig, da auch in unseren Zuständigkeitsgebiet die Fallzahlen stark ansteigen. Die Priorisierung entspricht auch den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und wird ebenfalls in anderen Gesundheitsämtern in Unterfranken bzw. Bayern vorgenommen.

Die Fallzahlen im Landkreis und in der Stadt Fürth sind in den letzten Wochen deutlich angestiegen. Da mittlerweile in vielen Bereichen keine oder stark gelockerte Kontaktbeschränkungen gelten, kommt es - gerade in der am stärksten betroffenen Altersgruppe der 15 bis 30-jährigen - zu nicht mehr überschaubaren Kontaktsituationen.

Es kann deshalb künftig dazu kommen, dass Kontaktpersonen beim Vorliegen bestimmter Fallkonstellationen nicht mehr durch das Gesundheitsamt kontaktiert werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keine vulnerablen Gruppen oder Haushaltsmitglieder des positiv Getesteten betroffen sind (z.B. Diskotheken, Großveranstaltungen oder auch am Arbeitsplatz).

Sofern keine vulnerable Einrichtung betroffen ist, setzt das Gesundheitsamt Fürth entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsministeriums auf eine Information der ungeimpften Kontaktpersonen durch die positiv getestete Person. Das Gesundheitsamt appelliert an alle Personen, welche ein positives Testergebnis vom Labor oder Hausarzt erhalten, zuhause zu bleiben – bereits vor dem Anruf des Gesundheitsamtes. Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus der geltenden Allgemeinverfügung Isolation und ist unbedingt zu beachten! Möchten Infizierte dem Gesundheitsamt Kontaktpersonen aufgrund besonderer Konstellationen dennoch melden kann dies uber ein Uploadformular auf der Homepage des Landratsamtes unter folgendem Link erfolgen:

https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/1053/;jsessionid=79A9779CB918A434D44DFC711AD8F7B1

Des Weiteren können alle doppelt geimpften positiv getesteten Personen schon, wenn sie Kenntnis ihres Positivbefundes haben, ihre Impfdokumente ebenfalls über die Homepage des Landratsamtes über folgenden Link uns zukommen lassen:

Übermittlung angeforderter Impfdokumente (landkreis-fuerth.de)

Das Gesundheitsamt Fürth empfiehlt weiterhin allen impffähigen Personen, sich impfen zu lassen, sowie die selbständige Kontaktbeschränkung und die Einhaltung der bekannten AHA-L-Regeln. Die Mehrheit der Infizierten besteht derzeit aus ungeimpften Personen. Eine Impfung kann insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen schützen.