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Die Erfolgsgeschichte geht weiter

Gabriele Eckert erhielt die Ehrenamtskarte von Landrat Matthias Dießl.

Aushändigung der 1.500. Ehrenamtskarte im Landkreis Fürth

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde konnte Gabriele Eckert heute die 1.500 Ehrenamtskarte des Landkreises Fürth durch Landrat Matthias Dießl übergeben werden.

Frau Eckert engagiert sich seit 1985 in der Naturhistorischen Gesellschaft Nürnberg e.V. Diese ist einer der größten Naturwissenschaftlichen Vereine in Deutschland. Ein Aufgabenfeld des Vereins ist die Betreuung des Freiland Aquariums und -terrariums in Stein. Dort ist Frau Eckert als Kassiererin seit vielen Jahren ehrenamtlich tätig.

„Mit Ihrem Ehrenamt tragen Sie dazu bei, Besuchern wie Schulklassen und Familien die einheimische Natur näher zu bringen und Wissen zu vermitteln, so Landrat Matthias Dießl. „Die Ehrenamtskarte kann nur ein kleiner Dank für Ihr Engagement sein.

Der Landkreis Fürth beteiligt sich seit dem Jahr 2013 an der Bayerischen Ehrenamtskarte und die ersten „blauen Karten“, die damals ausgestellt wurden, müssen in den kommenden Wochen wieder verlängert werden. Die goldenen Karten sind unbefristet gültig.

Der Landrat verwies im Rahmen der Aushändig auch auf eine wichtige Neuerung für alle Karteninhaber: Ab Januar können alle Personen mit Ehrenamtskarte kostenlos in die bayerischen Schlösser. Der Landkreis Fürth ist aktuell dabei, über 1.000 Adressen aus Gewerbe, Dienstleistung und Einzelhandel anzuschreiben, um sie als Akzeptanzpartner zu werben. Derzeit enthält das Angebot im Landkreis schon über 80 Partner, bayernweit sind es rund 4.000.

Die Ehrenamtskarte kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  1. Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  2. Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
  3. Mindestalter: 16 Jahre.
  4. Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte:
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard - bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit)
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossenerGrundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.

Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.landkreis-fuerth.de oder direkt im Büro des Landrats unter Tel. 0911/9773-1003 bzw. -1004 oder per Mail unter [email protected]