Dringlichkeitsverordnung Geflügelpest
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat aufgrund des aktuellen Tierseuchengeschehens in Bezug auf die aviäre Influenza beim Geflügel/Vogelgrippe eine Dringlichkeitsverordnung erlassen, die noch in diesem Jahr für das Verbringen von Enten und Gänsen, allerdings erst nach den traditionellen Geflügelschlachtungen zum Weihnachtsfest, gelten wird.
Demnach dürfen ab 28.12.2014 Gänse und Enten aus ihrem Bestand erst abgegeben werden, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von sieben Tage vor dem Verbringen auf hochpathogenes aviäres Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 mit negativem Ergebnis untersucht worden sind (per Blutuntersuchung). Dies gilt auch für die Abgabe zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr.
Hintergrund ist eine Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Einschleppung sowie zum Auftreten von hochpathogenen aviären Influenzaviren in Hausgeflügelbestände. Auch wenn Erkrankungen beim Menschen bisher nicht aufgetreten sind, so ist aufgrund der Mutagenität (genetische Veränderbarkeit) der Influenzaviren eine Gefahr für Menschen vorhanden. Da Enten und Gänse oftmals ein stilles Durchseuchen durchmachen, ist hier eine besondere Vorsicht geboten, um die Verbraucher keiner gesundheitlichen Gefahr auszusetzen.
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