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Familienfreundliches Landratsamt: Schulkinder der Mitarbeiter wurden am Buß- und Bettag beim Kindermitbringtag gut betreut

Am 16. November 2011 hatte der Landkreis Fürth wieder einen Kindermitbringtag organisiert: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten an diesem in Bayern schulfreien Tag ihren Nachwuchs mit ins Landratsamt bringen.

Dort gab es die unterschiedlichsten Angebote, so dass die Kinder und Jugendlichen bestens aufgehoben waren.

"Berufstätige Eltern bereitet die Betreuung ihrer Kinder am Buß- und Bettag oftmals Probleme. Der Landkreis Fürth geht daher mit gutem Beispiel voran. Die berufstätigen Eltern können ihrer Arbeit nachgehen, während die Kinder gut betreut werden", erläuterte Landrat Matthias Dießl.

Die Betreuungsangebote waren für die unterschiedlichsten Altersgruppen konzipiert: Für die drei- bis vierjährigen stand Malen und Spielen auf dem Programm. Die Sechs- bis Neunjährigen waren "Draußen mit der Unteren Naturschutzbehörde", bereiteten in der Cafeteria des Landratsamtes einen Imbiss zu und nahmen an einem Kreativworkshop teil.

Die zehn- bis dreizehnjährigen statteten Landrat Matthias Dießl einen Besuch ab, der sie über die Aufgaben des Landratsamtes und des Landrats informierte. Außerdem hatten sie die Möglichkeit, im Pinderpark und in Zirndorf mit Hilfe des "Geochachens" nach Schätzen zu suchen.

Die Betreuung erfolgte in allen Altersgruppen zwischen 8 und 13 Uhr, also zu jener Zeit, in der die Schüler normalerweise die Schule besuchen. "Wir wollen mit diesem Tag auch ein Zeichen setzen, damit andere Unternehmen ebenfalls einen solchen Kindermitbringtag ins Leben rufen", verdeutlichte Matthias Dießl. Schließlich rechne sich dieser für den Arbeitgeber, da es zu einem geringeren Produktivitätsausfall und zu weniger Personalengpässen komme.

"Und schließlich gefällt dieser Tag natürlich den Kindern, die mit an den Arbeitsort ihrer Eltern dürfen", so der Landrat. Familienfreundlichkeit sei heutzutage ein sehr wichtiger Standortfaktor und gerade für Unternehmen eine überlegenswerte Maßnahme.