Gebrauchtwarenhof Veitsbronn: Sozialrabattkarte vorgestellt
„Oft wird der schmale Geldbeutel für Grundbedürfnisse des Lebens aufgebraucht, so dass Anschaffungen hinten anstehen müssen. Deshalb haben wir uns entschieden, diesen Personenkreis weitere Vergünstigungen mit der Einführung der Sozialrabattkarte zukommen zu lassen“, so Walter Bartl.
„Allein die Tatsache, dass sich seit der Einführung im April bereits rund 50 Personen die Sozialrabattkarte im Gebrauchtwarenhof Veitsbronn haben ausstellen lassen zeigt, dass der Bedarf da ist und dass das Wertstoffzentrum damit eine sehr gute Idee umgesetzt hat“, so Landrat Matthias Dießl.
Die Sozialrabattkarte können sich Menschen ausstellen lassen, die Leistungen vom Jobcenter bekommen (Alg.II / Hartz IV), Sozialhilfe (Grundsicherung) erhalten, Wohngeld beziehen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt erhalten. Außerdem können auch Inhaber eines gültigen Tafelausweises von der Sozialrabattkarte profitieren.
„Die Beantragung funktioniert dabei ganz unkompliziert“, weiß Walter Bartl. So werden zur Ausstellung nur der Personalausweis und der Bescheid über die Leistungen bzw. der Tafelausweis benötigt.
Die Sozialrabattkarte gilt in Verbindung mit dem Personalausweis in allen Gebrauchtwarenhöfen der Wertstoffzentrum Veitsbronn gGmbH. Diese sind neben Siegelsdorf auch noch in Fürth/Bislohe, Nürnberg/Höfen, Nürnberg/Altenfurt und Heilsbronn zu finden. Näheres hier. Seit April haben die Kunden der Gebrauchtwarenhöfe bereits Waren im Wert von 20.000 € eingekauft und dabei 5.000 € eingespart.
In den Gebrauchtwarenhöfen findet man jeweils auf ca. 1000 qm Verkaufsfläche stets ein vielfältiges und preisgünstiges Angebot an gebrauchten Möbeln, Elektrogeräten, Haushaltswaren und vieles mehr. Darüber hinaus bieten Kleiderläden ein umfangreiches Angebot an Kleidung, Schuhen und Textilien, wie Vorhänge, Tischdecken und vieles mehr.
Die Wertstoffzentrum Veitsbronn GmbH verfolgt das Ziel der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt. Dazu dienen alle Maßnahmen der Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit: die Möglichkeit der Arbeitserprobung, Qualifizierungsmaßnahmen und sozialpädagogische Betreuung.
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