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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Ab dem 15. Mai können die Anträge für den Zuschuss zu Heizöl/Pellets/Flüssiggas gestellt werden. Der Zuschuss ist beim Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen.

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

Der Zuschuss ist beim Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Alle Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier:

https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php

Anträge können ab 15. Mai 2023 online über die Antragsplattform eingereicht werden. 

Hotline bei Fragen:

Telefon: (089) 59976061122 (Mo-Fr, 8-18 Uhr)
E-Mail:
 [email protected]