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Keine Quarantäneverkürzung bei Coronavirus Mutationen

In den vergangenen Wochen wurden eine Reihe von Mutationen des Virus SARS-CoV-2 beobachtet. Zwei Virusvarianten sind aufgrund ihrer höheren Übertragbarkeit aufgefallen. Eine Ausbreitung dieser soll nun verhindert werden.

Die Quarantäne von Kontaktpersonen 1 von Indexpersonen mit einer möglichen oder nachgewiesenen Infektion einer Virusvariante, kann deshalb nicht verkürzt werden.

Die Virusvarianten aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, sowie der Republik Südafrika, sind aufgrund ihres Verbreitungsmusters aufgefallen. Die Analysen deuten auf eine Erhöhung der Reproduktionszahl um bis zu 0,4 und eine um bis zu 70 % höhere Übertragbarkeit in Vergleich zu den bisher zirkulierenden Varianten hin.

Um eine weitere Beschleunigung der Pandemie zu verhindern, muss eine Ausbreitung dieser Varianten vermieden werden. Eine intensive Kontrolle von Testnachweisen bei der Einreise, Quarantäne und Isolation ist dabei wichtig.

Für die Quarantäne heißt das nun folgendes:

Für asymptomatische Kontaktpersonen der Kategorie I konnte die Quarantäne bisher auf 10 Tage verkürzt werden. Nötig ist hierzu ein negatives Testergebnis, einer frühestens am zehnten Tag nach dem letzten engen Kontakt zur Indexperson vorgenommenen Testung (PCR-Test oder Antigentest). Für die neuen Virusvarianten gibt es diese Möglichkeit nicht.

Das RKI hat hier empfohlen, eine Verkürzung der Quarantäne bei Kontaktpersonen der Kategorie I von Indexpersonen mit einer möglichen oder nachgewiesenen Infektion einer Virusvariante nicht zu gestatten.

Das Landratsamt Fürth hat zu diesem Zweck eine Allgemeinverfügung erlassen. In Zukunft wird Kontaktpersonen eine Quarantäneverkürzung auf 10 Tage nicht mehr möglich sein, sofern diese Kontakt zu einer Person hatten, die mit einer der neuen Virusvarianten infiziert wurde.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.