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Kompensation für Baumaßnahme: Landkreis Fürth forstet 9000 Quadratmeter auf

v.l.n.r. Wolfgang Trexler (LRA Arbeitsbereichsleiter Grunderwerb, Straßenbauangelegenheiten), Lars Frenzke (LRA Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege), Landrat Matthias Dießl, Klaus John (Revierförster), Georg Dumpert (Amt für Ernährung

Für Bauvorhaben im Außenbereich schreibt das Bundesnaturschutzgesetz Ausgleichsmaßnahmen vor. Als Kompensation zum Bau an der Kreisstraße FÜ 11 (Keidenzell - Kirchfarrnbach) hat der Landkreis Fürth eine Aufforstung in Roßtal auf rund 9000 Quadratmeter umgesetzt.

"Tausende kleiner Bäumchen wurden hier in den letzten Wochen gesetzt. Im Laufe der kommenden Jahre entsteht so eine neue Waldfläche", erklärte Landrat Matthias Dießl bei einer Besichtigung vor Ort.

Für den Landkreis Fürth stellt das Projekt eine Besonderheit dar. Denn es ist die erste reine Aufforstung als Ausgleichsmaßnahme seit Jahren. Bei anderen Bauprojekten wurden andere Maßnahmen festgelegt, da die Art und Weise des Ausgleichs von Bau zu Bau unterschiedlich sein kann. Dies ist vom jeweiligen Eingriff abhängig.

Besonders ist zudem, dass die Aufforstung in Roßtal auf fremden Grund stattfindet. Der Landkreis Fürth hat hierzu einen Vertrag mit Waldbesitzer Matthias Schleenstein geschlossen. Auf seinem Grund wurden die Bäumchen gesetzt und in den kommenden fünf Jahren ist der Landkreis für die Aufzucht der Pflanzen zuständig. Beides führt der Landkreis auf eigene Kosten durch. Anschließend darf der Waldbesitzer wieder über die Fläche verfügen. Er muss sie aber als Waldgebiet bestehen lassen.

"Wir sind uns darüber bewusst, dass jede Straße, die wir neu bauen oder erweitern, einen Eingriff in die Natur darstellt. Daher nehmen wir die sich hieraus ergebende Ausgleichsverpflichtung sehr ernst", so Matthias Dießl. Er dankte Matthias Schleenstein zugleich dafür, dass sich auf diese Weise eine Lösung hat finden lassen, die die Interessen beider Seiten ausgewogen berücksichtigt.

Für den Ausbau der Kreisstraße zwischen Keidenzell - Kirchfarrnbach sind insgesamt 7500 Quadratmeter Ausgleich zu leisten. Die Maßnahme in Roßtal wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, von den 9.000 m² Aufforstungsfläche sind allerdings nur 6.300 m² als Ausgleichsfläche anrechenbar. Der restliche Ausgleichsbedarf wird, an den dortigen Standort- und Bodenverhältnissen orientiert, auf einem Grundstück in Großhabersdorf umgesetzt.

Nachdem hierfür nicht die gesamte dortige Fläche benötigt wird, kann die für diese Ausgleichsmaßnahme nicht benötigte Restfläche als Ausgleich für eine weitere Baumaßnahme verwendet werden. Denkbar ist eine Kompensation für den Radwegebau von Langenzenn nach Raindorf.