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Landkreis Fürth und Agentur für Arbeit bieten Hilfe aus einer Hand

Die Landrätin des Landkreises Fürth, Dr. Gabriele Pauli, und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Nürnberg , Peter Wülk, haben am Donnerstag, 28. April, in der Agentur für Arbeit Fürth den Vertrag zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft Fürth-Land (ARGE Fürth-Land) unterzeichnet. In der Arbeitsgemeinschaft werden Landkreis und Agentur künftig rund 2.800 hilfebedürftige Personen (darunter 2.080 Arbeitslosengeld II- Empfänger) gemeinsam betreuen. 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Agentur und dem Landkreis sind zuständig für Fallmanagement, Vermittlung und Leistungsgewährung. Unter dem Leitgedanken "Fördern und Fordern" werden die Betreuungs- und Vermittlungsaktivitäten deutlich erhöht: Für 75 Hilfeempfänger unter 25 Jahren steht ab Anfang Mai jeweils ein Betreuer zur Verfügung; für alle übrigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird ein Betreuungsverhältnis von 1:150 angestrebt. Für Landrätin Dr. Pauli steht die optimale Betreuung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Zudem bezeichnet sie die Vorbereitungen für die Gründung der ARGE Fürth- Land als vertrauensvoll und erfolgreich, und ist zuversichtlich, dass dies auch für die Zusammenarbeit ab 1. Mai gilt. "Bei all unseren Überlegungen stand stets der Mensch im Vordergrund, der Hilfe braucht. Wir haben uns deshalb für eine Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft entschieden", sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Nürnberg, Wülk, bei der Vertragsunterzeichnung. "Die heutige Gründung der Arbeitsgemeinschaft ist hinsichtlich des Arbeitsmarktes und aus sozialer Sicht das einzig Richtige. Ich hoffe, dass wir unsere langjährigen Erfahrungen und umfangreichen Kenntnisse bei der Vermittlung und Betreuung der Arbeitsuchenden erfolgreich einsetzen." Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft sind in der Agentur für Arbeit Fürth, Stresemannplatz 5, untergebracht. Das SGB II führt die beiden steuerfinanzierten Leistungen Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammen. Dabei sind die Agenturen für Arbeit Träger für die Eingliederungsleistungen (Beratung, Vermittlung, Qualifizierung), um die Leistungsempfänger wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Außerdem fällt die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes in die Zuständigkeit der Agenturen. Die Kommunen sind Träger für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie für soziale Leistungen wie Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung. Für die Umsetzung dieser Aufgaben hat der Gesetzgeber als Regelfall die Bündelung der Kompetenzen beider Träger in einer Arbeitsgemeinschaft vorgesehen.