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Mobile Sondermüllsammlung in Oberasbach

Am 20. April 2005 können von 15 bis 18 Uhr in der Kurt-Schumacher-Straße Sonderabfälle abgegeben werden. Die Palette an Abfällen, die separat entsorgt werden müssen, ist umfangreich. Im Haus und drumherum fallen Produktreste an, die ein hohes Gefährdungspotential aufweisen. Hierzu zählen Abflussreiniger, Antischimmelmittel, Backofenreiniger, Batterien, Desinfektionsmittel, Feuerlöscher, Fleckentferner, Herdputzmittel, Imprägnierungsmittel, Klebstoffe, Knopfzellen, Leuchtstoffröhren, Polituren, Spiritus, Ratten- und Mäusegift, Abbeizer, Insektenvernichtungsmittel, Holzschutzmittel und, und, und ... Auch bei der Pflege und Instandsetzung von Fahrrädern, Autos und Motorrädern bleiben Problemabfälle übrig: Abschmierfette, Autobatterien, Autolacke, Bremsflüssigkeit, Enteisungsspray, Frostschutzmittel, Glyzerin, Ölfilter, Rostschutzfarbe, Unterbodenschutz, Waschbenzin, um nur einige zu nennen. Nur die ordnungsgemäße Entsorgung über das Umweltmobil gewährleistet, daß von diesen Stoffen keine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Gefährlich sind sie aber bereits zu Hause, nämlich dann, wenn Kinderneugier mit der Nachlässigkeit von Erwachsenen zusammentrifft. Deshalb ist unbedingt darauf zu achten, die genannten Mittel so aufzubewahren, daß die Kleinen nicht daran kommen. Noch besser ist es, einige ganz aus dem Haushalt zu verbannen. Der Hausputz läßt sich mit weniger Mitteln ebenso gründlich erledigen. Gleichermaßen muß der Hobbygärtner nicht auch noch das letzte „Unkraut“ mit der chemischen Keule erschlagen. Bezüglich Dispersionsfarben beachten Sie bitte folgendes: Diese Farben enthalten als Lösemittel lediglich Wasser und müssen daher nicht als Sondermüll entsorgt werden. In eingetrocknetem Zustand können Reste von Dispersionsfarben zum Restmüll gegeben werden. Ebenso können noch flüssige Farbreste, wenn sie „eingedickt“ sind (Holzspäne oder Papierschnipsel sind hier gut geeignet) auch bei den Wertstoffhöfen gegen Gebühr abgegeben werden. Abschließend noch ein Hinweis zur Altölentsorgung: Ihr Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Altöl zurückzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Heben Sie also auf jeden Fall beim Kauf von Motorenöl die Quittung auf bzw. geben Sie beim Neukauf von Motorenöl gleichzeitig ihr Altöl ab! Bei der Problemmüllsammlung wird Altöl nicht angenommen! Sollten Sie noch Fragen „rund um den Abfall“ haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallberatung in Zirndorf, Telefon 0911/9773-1434, -1436 oder –1438. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung.