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Oberasbach: Zweispuriges Abbiegen nach Nürnberg in Kürze wieder möglich

Von der Nürnberger Straße in Oberasbach aus kann demnächst wieder zweispurig rechts in Richtung Nürnberg abgebogen werden. Dies ist möglich, weil der Fußgängerüberweg östlich der Nürnberger Straße beseitigt wird. Diese Entscheidung haben die Stadt Oberasbach, das Staatliche Bauamt Nürnberg sowie das Landratsamt Fürth im Einvernehmen mit der Polizei getroffen. Wenn es die Witterung zulässt, sollen die erforderlichen Arbeiten noch vor Weihnachten abgeschlossen sein. Mit der jetzt einvernehmlich getroffenen Entscheidung tragen die Fachbehörden den zahlreichen Beschwerden Rechnung, die sich gegen die bisherige Regelung ausgesprochen haben. Nachdem das Steuergerät der Lichtsignalanlage in der Nürnberger Straße nach einem Defekt ausgetauscht worden war, musste die gesamte Anlage den jetzt geltenden Vorschriften angepasst werden. Diese sehen derzeit vor, dass nur auf einer Fahrspur abgebogen werden darf, wenn gleichzeitig mit den rechtsabbiegenden Fahrzeugen auch Fußgänger die Fahrbahn queren. Als Folge davon bildeten sich lange Staus in der Nürnberger Straße. Das Problem kann jetzt behoben werden. Allerdings muss hierzu der Fußgängerüberweg östlich der Nürnberger Straße entfallen. Den Beteiligten fiel die Entscheidung nicht leicht. Zählungen des Staatlichen Bauamtes Nürnberg ergaben allerdings eine relativ geringe Anzahl von Fußgängern und Radfahrern, die den Überweg benutzen. Daher erschien der geringe Umweg über den ca. 30 Meter entfernten westlichen Fußgängerüberweg, den ein überschaubarer Personenkreis nehmen muss, vertretbar. Die Anwohner der Nürnberger Straße werden durch den zügigeren Verkehrsablauf von Lärm und Abgasen entlastet. Damit die Entlastung kurzfristig wirkt, werden die Signalgeber für Fußgänger zunächst abgedeckt und das Queren der Mittelinsel in der Rothenburger Straße mit Schwellen provisorisch unterbunden. Die Fahrbahnmarkierungen in der Fußgängerfurt und in der Nürnberger Straße werden herausgefräst, sofern es die Witterung zulässt. In der Übergangszeit weisen die Schilder auf beiden Seiten der Rothenburger Straße darauf hin, dass ein Queren nicht möglich ist. Die Kosten der Maßnahme teilen sich die Stadt Oberasbach und der Freistaat Bayern.