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Richtig entsorgt zum Schutz der Umwelt: Mobile Sondermüllsammlung

Termine Sondermüllsammlung 2023 im Landkreis Fürth

Bei der mobilen Sondermüllsammlung lassen sich Abfälle entsorgen, die gesundheits- und umweltgefährdend sind. Angenommen werden ausschließlich Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind.

Von der Annahme ausgeschlossen sind gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe, aus der Industrie sowie aus der Landwirtschaft. Diese Sonderabfälle sind ausschließlich über Fachfirmen bzw. Rückgabe beim Hersteller zu entsorgen. Auskunft hierzu erteilt die Firma Lissi Gebhardt, die in Nürnberg ein Zwischenlager für Sonderabfall unterhält (Telefon: 0911-701009-30).

Was zählt zum haushaltsüblichen Sondermüll und wird daher angenommen? Beispielsweise sind das:

  • Putz-, Wasch- und Desinfektionsmittel
  • Pflanzenschutz- und Düngemittel aus der
  • Gartennutzung
  • Schädlingsbekämpfungsmittel aus der
  • Gartennutzung
  • Holzschutzmittel, -beizen, -lacke
  • Frostschutzmittel
  • Kleinmengen Treibstoffe
  • Chemikalien aus dem Hobbybereich
  • Nagellackentferner, Lösemittel, Aceton
  • Dichtungsmassen
  • Klebe-, Imprägnierungs-, Behandlungs- und
  • Pflegemittel für Metall, Holz, Leder etc.
  • Lacke und Farben (mit Ausnahme von wasserlöslichen Farben)
  • Feuerlöscher

Die Abfälle sind in geschlossenen Behältnissen (möglichst in Originalverpackung) abzugeben. Ganz wichtig: Sondermüll darf nur direkt dem Fachpersonal übergeben werden.

Was ist kein Sondermüll und wird daher nicht angenommen?

Altmedikamente: Sie sind über den Restmüll zu entsorgen, da keine Schadstoffe enthalten sind. Am besten ganz unten in die Mülltonne geben (in einem Müllbeutel vermischt mit sonstigem Restmüll).

Dispersionsfarben, wasserlösliche Acrylfarben: Diese Farben enthalten als Lösemittel lediglich Wasser. Im eingetrockneten Zustand dürfen sie daher über den Restmüll (in einem dichten Behältnis) entsorgt werden. Farbreste von Dispersionsfarben (flüssig und fest) werden auch bei den Wertstoffhöfen gegen Gebühr angenommen.

Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren/-lampen und Energiesparlampen: Sie können beim Händler oder den Wertstoffhöfen abgegeben werden (gebührenfrei).

Altöl/Motorenöl: Händler sind verpflichtet, das Altöl zurückzunehmen und zu entsorgen. Kleinmengen (bis maximal 5 Liter) werden gegen Gebühr beim Wertstoffhof angenommen.

Pflanzenfette und -öle: Eine kostenlose Abgabe beim Wertstoffhof ist möglich. Fragen rund um den Abfall? Landratsamt Fürth, Abfallberatung Telefon: 0911/9773-3037 E-Mail: [email protected] 

Sammelstellen im Überblick: 3-Entsorgungseinrichtungen - Landkreis Fürth (landkreis-fuerth.de)