Schneller auf den deutschen Arbeitsmarkt
IHK und Ausländerbehörden organisieren künftig gemeinsam ein schnelles und transparentes Zuwanderungsverfahren für internationale Fachkräfte. Das ist das Ziel einer Kooperationsvereinbarung, die heute in Fürth unterzeichnet wurde. Unternehmen, die Mitarbeiter aus dem Ausland in die Region holen möchten, profitieren durch die enge Zusammenarbeit von IHK und Behörden vor Ort.
Die regionale Wirtschaft hat nach wie vor große Schwierigkeiten, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. „Fachkräfteengpässe bleiben trotz Konjunkturschwäche eine große Herausforderung für hiesige Unternehmen, denn das Angebot an Arbeitskräften nimmt weiter ab – ohne Zuwanderung von Fachkräften wird es eng“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch, der die Kooperation angestoßen hat. Grundsätzlich sind bei der Durchführung des Prozesses die Ausländerbehörden gefragt. „Der Landkreis Fürth hat sich entschieden, auf eingespielte Arbeits- und Vertrauensverhältnisse zwischen regionaler Wirtschaft und örtlicher Ausländerbehörde zurückzugreifen und mit der IHK zusammenzuarbeiten“, so Landrat Matthias Dießl. Mathias Kreitinger, Rechtsreferent der Stadt Fürth, betont die Vorteile für Fürther Unternehmen: „In der Ausländerbehörde werden Fälle, die über den IHK-Firmenservice kommen, mit besonderer Priorität bearbeitet - das wird die Bearbeitungsdauer deutlich verkürzen.“ Denn die IHK unterstützt Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren wollen, in dreierlei Hinsicht: Sie berät über den gesamten Zuwanderungsprozess. Sie prüft die Unterlagen, die der Ausländerbehörde vorgelegt werden müssen, auf Vollständigkeit. Und sie leitet die vollständigen Unterlagen direkt an die Behörde weiter.
Die Kooperation wurde vor dem Hintergrund des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes geschlossen, das zum 1. März 2020 in Kraft treten wird. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz enthält eine Reihe von Neuerungen: Entscheidend ist dabei die Aufwertung beruflicher Qualifikationen. So hatten Fachkräfte aus Drittstaaten nach alter Rechtslage nur mit einem akademischen Abschluss unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Dank der Gesetzesreform können jetzt auch Nicht-EU-Bürger mit einer Berufsausbildung ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft nämlich einen neuen, einheitlichen Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst: Demnach gilt als Fachkraft, wer eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine gleichwertige Berufsqualifikation hat.
Die Zusammenarbeit der IHK Nürnberg für Mittelfranken und der Ausländerbehörde der Stadt Fürth und des Landratsamtes Fürth sichert eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Gesetzes in Bayern.
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