Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat - Information des Behindertenbeauftragten
Der nächste Sprechtag ist am 27. Februar in der Zeit von 9 bis 12 Uhr. Ort: Landratsamt Zirndorf, Zimmer 3.20.
Die weiteren Sprechtage (zur gleichen Uhrzeit): 27. März, 24. April, 29. Mai und 26. Juni. Telefonisch ist Stephan Beck unter (0911) 9773-1705 zu erreichen oder per Fax (0911) 9773-1012 sowie E-Mail: [email protected]
“Jeder Bürger, der einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 bescheinigt bekommt, gilt nach dem Sozialgesetzbuch SGB IX als schwerbehindert”, erklärt Stephan Beck. Maßgeblich für die Feststellung durch das Versorgungsamt ist, ob der Betroffene für mindestens sechs Monate eine dauerhafte körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung hat, die von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt. An diesen Bestimmungen hat sich nichts geändert.
Wie Stephan Beck mitteilt, wird seit dem 1. Januar 2013 der neue handliche Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgegeben. Er besteht, wie der neue Personalausweis, die Gesundheitskarte oder der Führerschein, auch aus Plastik. “Damit ist der neue Schwerbehindertenausweis von seiner Materialbeschaffung her haltbarer und aufgrund der geringeren Abmessung leichter im Geldbeutel mitzuführen”, so Beck,
Barrierefrei
Damit Menschen mit starker Sehbehinderung (Merkzeichen Bl) den neuen Schwerbehindertenausweis im Geldbeutel von anderen Karten unterscheiden können, ist die Buchstabenfolge „sch-b-a“ in Brailleschrift auf der Karte aufgedruckt.
Bisherige Ausweise bleiben gültig
Die Einführung der neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat hat keine Auswirkungen auf die „alten“ Ausweise. Sie bleiben weiterhin gültig. Einen Umtauschzwang gibt es nicht. Deshalb gibt es auch keine Umtauschaktion. Allerdings kann man den alten Schwerbehindertenausweis nicht mehr verlängern oder ändern lassen.
Wenn sich beispielsweise der Grad der Behinderung ändert, wird das nicht mehr auf dem bisherigen Schwerbehindertenausweis vermerkt, sondern es wird ein neuer Ausweis ausgestellt. Verliert der Ausweis seine Gültigkeit, wird ebenfalls einer neuer ausgestellt.
Die neuen Ausweise erhalten Sie direkt vom Versorgungsamt, sie müssen nicht mehr bei der Gemeinde oder Stadt abgeholt werden.
Wer eine neuen Schwerbehindertenausweis benötigt, ohne dass eine Änderung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, kann einen formlosen Antrag mit Aktenzeichen und einem aktuellen farbigen Passbild an das
Zentrum Bayern
Familie und Soziales
Region Mittelfranken
Bärenschatzstraße 8a
90429 Nürnberg
schicken. Für telefonische Rückfragen steht im Zentrum Bayern Familie und Soziales Horst Günzel unter der Nummer (0911) 928-2264 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung. Auskünfte erteilt ebenso Stephan Beck.
Weitere Tipps und Ratschläge gibt es online unter www.zbfs.bayern.de/schwbg/formulare-schwbg.html
Eine komfortable Antragstellung ist über den Onlineantrag www.schwerbehindertenantrag.bayern.de möglich. Hier können dem Antrag auch Bilder im digitalen Format beigefügt werden.
Bei einer Neuausstellung des bisherigen Ausweises kann es zu Wartezeit kommen. Sie haben Fragen? Herr Beck als Behindertenbeauftragter steht Ihnen gern zur Verfügung.
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