Soforthilfen für Hochwassergebiete
Es kann Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt/Hausrat beantragt werden. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro.
Sollte kein Versicherungsschutz möglich gewesen sein, sind bei Antragstellung grundsätzlich mind. 2 Nachweise von verschiedenen Versicherern vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass Elementargefahren (Hochwasser) an der Wohnadresse nicht versicherbar sind bzw. waren.
Außerdem gibt es eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“, um entstandene Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude somit schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen.
Folgende Richtlinien gelten als Maßgabe Anlage beigefügten Richtlinie (Pdf-Dokument).
Als zeitlicher Geltungsbereich wird Juli 2021 festgelegt.
Zur Beantragung von Finanzhilfen sind die Antragsformulare zu verwenden, die die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen:
Antrag auf Notstandsbeihilfen/Staatsbürgschaften (Word-Dokument)
Antrag auf Notstandsbeihilfen Anlage Berechnungsbogen (Word-Dokument)
Hier finden Sie Hinweise zum Datenschutz
Antragstellern, die über keinen Internetanschluss verfügen, wird die Information auf Nachfrage in Papierform ausgehändigt.
Die Anträge sind bis spätestens 30. September 2021 einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (Nr. 11.2 Satz 4 HFR). Liegen entsprechende Gründe vor, kann ggf. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Die Anträge sind einzureichen beim:
Landratsamt Fürth
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Herr Schraudner
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Tel. 0911/9773-1378
E-Mail: [email protected]
Sollten existenzgefährdende Schäden eingetreten sein, besteht außerdem die Möglichkeit, aus dem Härtefonds Finanzmittel zu erhalten. Hier ist der Antrag aber weitreichender und es müssen entsprechende Kostenvoranschläge dazu vorgelegt werden. Außerdem werden dann unter anderem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft.
Finanzhilfen (Härtefallfonds) - für Unternehmen
Für betroffene Unternehmen ist bezüglich des Härtefallfonds ein Ansprechpartner an der Regierung von Mittelfranken zuständig:
Regierung von Mittelfranken
Herr Martin Mayerhöffer
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel. 0981 53-1321
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen, u.a. zu allen Geltungsbereichen, finden Sie hier: www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2021
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