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Stadt und Landkreis Fürth nutzen Kooperationsmöglichkeit

Ab 2010 können Autokennzeichen beibehalten werden – Besuch der KfZ-Zulassungstelle weiterhin erforderlich

Die Fahrzeugzulassungsverordnung und eine generelle Ausnahmegenehmigung des Bayerischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums geben der Stadt und dem
Landkreis Fürth die Möglichkeit zusammen zu arbeiten:

Ab dem 1. Januar dürfen „Umzügler“ aus der Stadt Fürth in den Landkreis Fürth und umgekehrt ihre KFZ-Kennzeichen behalten und müssen somit keine neuen
Kennzeichenschilder kaufen.

„Eine sehr bürgerfreundliche Lösung“, begrüßen Oberbürgermeister Thomas Jung und Landrat Matthias Dießl die neue Regelung, die die Zulassungsstellen der Stadt Fürth und des Landkreises ab Jahresbeginn 2010 praktizieren werden. „Wir freuen uns, dass damit den Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Wohnort zwischen Stadt und Landkreis wechseln, die Anschaffung von neuen Autoschildern für rund 30 EUR in Zukunft erspart bleibt“.

Alle anderen Vorgaben wie neue Versicherungsbestätigung,
Umschreibung/Neuausstellung von Zulassungsbescheinigung Teil I und II sind aber weiterhin notwendig. Ein Besuch der jeweiligen Zulassungsstelle bleibt somit auch zukünftig unerlässlich.