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Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Fürth

Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Fürth

Nachdem in Bayern bereits bei mehreren tot aufgefundenen Wildvögeln das Virus H5N8 nachgewiesen wurde, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucher-schutz (StMUV) eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet.

Diese wird durch eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Fürth umgesetzt.

Mit sofortiger Wirkung sind alle Tierhalter im Landkreis Fürth verpflichtet, ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) in Ställen zu halten - unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere.

Die Haltung  muss in geschlossenen Ställen erfolgen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Alle Geflügelhalter im Landkreis Fürth, die ihrer bestehenden Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt des Landratsamtes Fürth anzeigen.

Details zur Geflügelhaltung im Rahmen der Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Fragen beantwortet Ihnen das Veterinäramt unter Telefon-Nummer 0911 9773-1901 oder die Abteilung für kommunale Angelegenheiten unter Telefon-Nummer 0911 9773-1215.