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Steuerung notwendig: Freiflächenphotovoltaik

Auf dem Dach des Zirndorfer Landratsamtes wird Energie gewonnen

Landrat Matthias Dießl hatte die Bürgermeister der Landkreisgemeinden zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Freiflächenphotovoltaik eingeladen.

Ziel der Veranstaltung war es, über die verschiedenen Perspektiven zu informieren und die Vor- und Nachteile zu diskutieren, um möglichst einen Konsens über die zukünftige Entwicklung im Landkreis zu finden. Zu Wort kamen sowohl Vertreter von Energieversorgern und Projektentwicklern, aber auch Verantwortliche des Bauernverbandes. Auch eine landesplanerische Beurteilung durch die Regierung von Mittelfranken fand statt.

Landrat Matthias Dießl betonte, Photovoltaik sei generell ein wichtiger Baustein der Energiewende. Freiflächenphotovoltaikanlagen befänden sich aber stets auch im Spannungsfeld zwischen Förderung erneuerbarer Energien und Flächenverbrauch. Es stehe außer Frage, dass der Fokus in den nächsten Jahren auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien liegen wird. „Es kann jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass derartige Anlagen – wenn keine Konversionsflächen zur Verfügung stehen –  nicht nur landschaftsbildprägend sind, sondern durch den Flächenverbrauch in der Bevölkerung und in der Landwirtschaft oftmals kritisch gesehen werden. Daher ist es wichtig, derartige Vorhaben in den Kommunen planvoll anzugehen und damit gezielt zu steuern“, so der Landrat.

Die Bürgermeister waren sich in diesem Zusammenhang einig, dass jede Kommune ihre Flächennutzungsplanung um den Aspekt „Photovoltaik“ ergänzen und Kriterien für die Ausweisung definieren sollte. Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die im Außenbereich als selbständige Anlagen errichtet werden sollen, ist generell eine gemeindliche Bauleitplanung erforderlich. Die Planungshoheit liegt immer bei den Kommunen und hängt von den Entscheidungen der örtlichen Gremien ab.

Die Gemeinde muss den Bereich, in dem eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden soll, in ihrem Flächennutzungsplan entsprechend darstellen. Hierzu kann sie eine „Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – Sonnenenergie“ (Sondergebiet) darstellen. Im Bebauungsplan wird die Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage regelmäßig als „Sondergebiet für regenerative Energien - Sonnenenergie“ festgesetzt werden.

Mithilfe eines gemeindeübergreifenden Energienutzungsplans könnten die Potenziale für den Ausbau von erneuerbaren Energien auf Allianz oder Landkreisebene erkannt werden. In diesem Plan werden nicht nur Freiflächen-Anlagen betrachtet, sondern auch weitere Aspekte, wie beispielsweise der Ausbau von Wärmenetzen. Im Zuge des gemeinsamen Klimaschutzmanagements des Landkreises mit seinen Gemeinden ist die Maßnahme der Erstellung eines solchen Planes für 2021 vorgesehen.

Viele gute Aspekte zu diesem Thema könnten zudem dem „Praxis-Leitfaden für ökologische Gestaltung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt entnommen werden.

Alle Präsentation bei der Veranstaltung hatten einen wichtigen Punkt gemeinsam: Die ökologische Aufwertung des Standortes ist unabdingbar und muss bereits bei der Standortwahl mit bedacht werden. In welcher Form diese Aufwertung stattfinden soll, muss im Einzelfall klar definiert werden. 

„Das Treffen war wichtig und nötig um bei diesem Thema zusammen eine gute und passende Herangehensweise zu finden”, so der Landrat. Es gehe darum die Energiewende im Zuge des Klimaschutzes gemeinsam zu gestalten und voranzubringen. Der Bau von Freiflächen-Photovoltaik müsse dabei von verschiedenen Seiten betrachtet und sinnvoll gesteuert werden.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass neben der Freifläche die Nutzung vorhandener Flächen eine hohe Priorität haben. „Mit der Solaroffensive im Landkreis und dem Online-Solarpotenzialkataster kann jeder Hausbesitzer seinen Beitrag zum Photovoltaikausbau leisten“, so Bürgermeister und Landrat übereinstimmend. Zudem wollen die Gemeinden die Themen Photovoltaik auf Parkplatzflächen in den Fokus nehmen.