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Verantwortung für Mensch und Natur: Jäger informieren Mitglieder der Regionalinitiative “Gutes aus dem Fürther Land”

Die Regionalinitiative “Gutes aus dem Fürther Land” traf sich mit Landrat Matthias Dießl und der Jägerschaft Kreisgruppe Fürth um sich über die Aufgaben und Pflichten von Jägern zu informieren.

“Die Jagd in Bayern genießt einen breiten gesellschaftlichen Rückhalt”, erklärte Landrat Matthias Dießl.  „Vorrangig geht es den Jägern nicht um Trophäen, sondern um eine nachhaltige Jagdkultur. Jäger pflegen Biotope, sie schaffen Lebensräume. Sie kümmern sich aktiv und praktisch um den Erhalt der Artenvielfalt.  Sie setzen sich für unsere Kulturlandschaft ein. Die Jäger leisten damit einen wichtigen Dienst.“

Wie Roland Kretsch, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Fürth im Landesjagdverband Bayern, betonte, stünden die Jäger zudem in engem Austausch mit der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Ein wichtiger Grundsatz laute „Wald vor Wild“. Dies bedeute nichts anderes, als die vorrangige Berücksichtigung der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung nach dem Bayerischen Jagdgesetz. Die Jagd erfülle nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit einen gesetzlichen Auftrag neben der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung. Basis der Jagd seien das Wissen, das handwerkliche Können und die Passion jeder einzelnen Jägerin und jedes Jägers.


“Wir unterstützen die Interessen der Grundeigentümer als Partner und Inhaber des Jagdrechts. Wir sorgen dafür, dass in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft jagdbare Wildtiere leben und nachhaltig genutzt  
werden können. Im Grunde genommen, ist Jagd in Deutschland nichts anderes, als eine Art der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Der Natur wird entnommen was nachwächst. Wir setzen uns ein im Kampf gegen Tierseuchen und für die Wildbret-Hygiene. Wir liefern mit Wildbret aus unseren heimischen Revieren ein Lebensmittel von hoher Qualität”, sagte Erich Reichert, 2. Vorsitzender und Leiter der Hegegemeinschaft Fürth-Süd Bibertgrund. Wildbret aus dem Landkreis Fürth sei auch nicht mit Radium / Cäsium belastet. Die Kreisgruppe Fürth im Bayerischen Jagdverband sei ein anerkannter Naturschutzverband mit rund 400 Mitgliedern. Jäger sähen sich als Bewahrer der Natur. Die Jagd an sich, sprich das Töten von Tieren, stelle nur den geringsten Anteil an den vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten der Jäger dar.

Zu den Aufgaben der Kreisgruppe zählt ebenso Organisation und Ausführung eines  Ausbildungslehrganges zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung. “Hierauf sind wir besonders stolz, da die Jungjäger der Kreisgruppe Fürth mit einer Quote von nahezu 100 Prozent bei der Prüfung glänzen”, berichtete Erich Reichert, Ausbilder und  Mitglied des Prüfungsausschusses zur Jägerprüfung in Bayern.  Auch in Kindergärten und Grundschulen wurden schon verschiedene Veranstaltungen durchgeführt, die Kindern die Natur ein Stück weit näher bringen soll.

 

Der Landkreis hat circa 25.000 Hektar bejagbare Fläche. Diese verteilt sich auf insgesamt 55 Reviere. Es gibt zwei Hegegemeinschaften, die strukturell an die gegebenen Naturräume Bibertgrund und Zenngrund angegliedert sind.

 

Die Jagd ist in Bayern, wie in der ganzen Bundesrepublik, nach strengen Gesetzen geregelt. Neben dem Jagdgesetz und dem Naturschutzgesetz regeln Vorschriften aus über 20 Rechtsgebieten die Jagd, so etwa das BGB, Strafrecht, Waffenrecht, Fleischhygiene- und Tierseuchenrecht und vieles mehr. Das Bundesjagdgesetz ist ein Rahmengesetz, das durch die Landesjagdgesetze ergänzt wird. Die Jagd unterliegt in Deutschland auch einer genau festgelegten staatlichen Organisation. Diese besteht aus der obersten Jagdbehörde im Landwirtschaftministerium (zuständig für Gesetze und Verordnungen), den höheren Jagdbehörden bei den Bezirksregierungen sowie den unteren Jagdbehörden in den Landratsämtern, die unter anderem zuständig für Jagdscheine, Jagdpachtverträge und Abschusspläne sind.

 

Der Jäger ist per Gesetz zum Beispiel dazu verpflichtet, Wildtiere in Notzeiten zu füttern. Dies muss nicht nur im Winter sein. Weiterhin legt das Jagdgesetz  eindeutig fest, welche Tierarten wann bejagt werden dürfen (Jagd- und Schonzeiten). In Bayern gibt es rund 51.000 Jäger, die eine Jagdfläche von 6,8 Millionen Hektar bewirtschaften. Davon entfallen 87 Prozent auf private und kommunale Flächen, nur 0,8 Millionen Hektar (ca. 13 Prozent) sind Staatsforste. 35 Prozent der Landesfläche sind bewaldet, der größte Teil der Jagdflächen sind Wiesen und Felder.

 

“Eine verantwortungsvolle Jagd orientiert sich an den natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes und seinem ländlichen Umfeld”, unterstrich der Landrat zum Abschluss.  Die Jagd trage damit zur Bewahrung des Naturhaushaltes bei.