Verbot von Vogel- und Geflügelschauen im Landkreis Fürth
Dieses gilt für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten. Mit der Durchführung dieser Anordnung wurden die Kreisverwaltungen beauftragt.
Daher hat das Landratsamt Fürth zu der bereits ergangenen Verfügung zur Stallpflicht eine weitere Allgemeinverfügung erlassen und Veranstaltungen, die den oben genannten Kriterien entsprechen, im Landkreis Fürth verboten. Diese finden Sie hier.
Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Fürth, Dienstgebäude Fürth, Zimmer 1.14, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Details zur Geflügelhaltung im Rahmen der Allgemeinverfügung finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de. Auch die Allgemeinverfügung zur Stallplicht ist dort zu finden.
Fragen beantwortet das Veterinäramt unter Telefon-Nummer 0911 9773-1901 oder die Abteilung für kommunale Angelegenheiten unter Telefon-Nummer 0911 9773-1215.
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