Weitere Online-Termine zum Thema "Betreuungsrecht und Möglichkeiten der Vorsorge"
Was bedeutet Betreuung? Von Betreuung betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selbst erledigen können. Sofern eine volljährige Person zur freien Willensbildung in der Lage ist, darf gegen ihren freien Willen keine Betreuerin und kein Betreuer bestellt werden, da das Recht auf Selbstbestimmung stets im Vordergrund steht.
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann nach eingehender Prüfung durch das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuerin bzw. ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden, um die erforderlichen Angelegenheiten in gerichtlich festgesetzten Aufgabenkreisen zu übernehmen.
Betreuerinnen und Betreuer können geeignete Angehörige oder von der Betreuungsbehörde vorgeschlagene Berufsbetreuerinnen und – betreuer werden. Achtung: Eheleute können gegenwärtig in der Bundesrepublik ohne Vollmacht füreinander keine rechtlichen Entscheidungen treffen.
Was sind die Aufgaben der Betreuungsstelle?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle sind Ansprechpersonen zu allen betreuungsrechtlichen Fragestellungen. Sie informieren und beraten kostenfrei Betroffene, Betreuerinnen und Betreuer, Angehörige oder Interessierte. Auch Hausbesuche sind – nach Absprache und unter Einhaltung der geltenden Kontakt- und Hygienemaßnahmen – möglich.
Neben der Beratungstätigkeit ist die Unterstützung der Betreuungsgerichte und die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren einer der Arbeitsschwerpunkte der örtlichen Betreuungsbehörde. Diese Hilfe trägt dazu bei, dass durch eine fachlich fundierte Sachverhaltsaufklärung die Erforderlichkeit einer Betreuung beurteilt und dem Gericht Entscheidungshilfen gegeben werden.
Die Betreuungsstelle erfüllt eine wichtige Funktion im kommunalen Hilfesystem, indem sie die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises über das Betreuungsrecht und die Möglichkeiten der Vorsorge informiert. Durch eine rechtzeitige private Vorsorge können gerichtliche Betreuungsverfahren unter Umständen vermieden werden.
Dazu werden neben Einzelberatungen regelmäßig Vorträge (auch auf Anfrage) und Informationsveranstaltungen zum Themenkomplex Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung angeboten und durchgeführt.
Als zusätzliches Angebot plant die Betreuungsstelle des Landratsamtes im Sommer 2021 wieder eine Schulung für ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer. Weitere Informationen finden Sie rechtzeitig vorher im Landkreismagazin sowie unter www.landkreis-fuerth.de.
Bereits heute schon können Sie sich gerne für einen weiteren Online Vortrag via Zoom über das Thema „Betreuungsrecht und Möglichkeiten der Vorsorge“ bei Frau Ehm ([email protected], Tel. 0911/9773-1233) registrieren lassen.
Die nächsten Termine finden immer mittwochs, jeweils in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr statt:
21.04.2021
26.05.2021
30.06.2021
28.07.2021
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