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Corona / COVID-19

Informationen vom Gesundheitsamt

Stand 29.09.2023

Informationen und Antworten auf verschiedene Fragen zu Corona (auch zum Thema "Impfung") finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: Coronavirus SARS-CoV2 - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (bayern.de)

Bei weitergehenden Fragen zur Impfung wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Hausarzt.

 

Aktuell gelten für positiv auf Corona getestete Personen keine verpflichtenden, staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen.

Allerdings gibt es für positiv getestete Personen folgende Empfehlungen (im Zeitraum bis ca. 10 Tage nach dem positiven Test oder bis zum Vorliegen eines negativen Selbst- oder Schnelltests):

  • Freiwillige Selbstisolation
  • Beruflicher Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachgehen (z.B. Homeoffice)
  • Unnötige Kontakte zu anderen Personen vermeiden, vor allem zu vulnerablen Gruppen (z.B. alte Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen)
  • Auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen und der Gastronomie verzichten

Grundsätzlich sollte beim Auftreten von Symptomen ein Arzt konsultiert werden, um ggf. eine Krankschreibung zu erhalten.

 

Testnachweiserfordernisse

  • Für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen sowie Kliniken und Krankenhäusern entfällt die Pflicht, zweimal in der Woche einen Testnachweis zu erbringen.
  • Für Patienten, Bewohner und Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie Kliniken und Krankenhäusern entfällt die Pflicht, einen Testnachweis vorzulegen.

Allerdings ist jede Einrichtung dazu aufgerufen, Maßnahmen zu ergreifen, die die Gefahr einer Weiterverbreitung minimieren. Mögliche Regelungen können sich daher von Haus zu Haus unterscheiden.

 

Maskenpflichten

  • Für Beschäftigte und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen sowie für Beschäftigte und Patienten Kliniken und Krankenhäusern entfällt die Maskenpflicht.
  • Ab dem 01.04.2023 entfällt für Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie Kliniken und Krankenhäusern die Maskenpflicht ebenfalls.

Allerdings ist jede Einrichtung dazu aufgerufen, Maßnahmen zu ergreifen, die die Gefahr einer Weiterverbreitung minimieren. Mögliche Regelungen können sich daher von Haus zu Haus unterscheiden.


Corona Testzentren und -stellen

Hier finden Sie weitere Informationen für den Landkreis Fürth.


Onlineformulare

Onlineformulare zur datenschutzkonformen Übermittlung von Daten und Dokumenten an das Gesundheitsamt Fürth:


Telefonnummer des Gesundheitsamts: 0911 9773-1833

Mo.-Mi.: 7:30 bis 16:00 Uhr, Do.: 07:30 bis 17:00 Uhr und Fr.: 7:30 bis 12:30 Uhr

Für allgemeine Gesundheitsamtsanfragen senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected]

Ansprechpartner in Krisensituationen


Gültige Rechtsgrundlagen

des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Thema „Corona“ finden Sie hier: Coronavirus: Rechtsgrundlagen - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (bayern.de)


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