| AAA | Drucken

Ukraine – Aktuelle Informationen des Landratsamtes Fürth

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt die Bevölkerung in ganz Europa. Hier finden Sie Informationen des Landratsamtes Fürth - auch zu Hilfsmöglichkeiten.

Ласкаво просимо у Федеративній Республіці Німеччини в районі міста Фюрт (Landkreis Fürth). Михочемо зробити все, щоб Bи себе в нашій країні почували в безпеці. Ми просимо Вас тут лише зареєструватись в тому випадку, якщо Ви вже маєте місце проживання в районі Фюрта (Landkreis Fürth). Співробітники районної адміністрації зв’яжуться з Вами через декілька днів.

Якщо Ви не маєте намір залишитись на проживання в районі Фюрта (Landkreis Fürth), просимо Вас тут не реєструватись.

Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnis bis 2025

Mit Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung gelten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fort. Die Fortgeltung endet mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall oder wenn die Aufenthaltserlaubnis auf Grund der Änderung einer Auflage oder Nebenbestimmung erneut erteilt wird.

Extended: Ukraine Residence Permit! Residence permits for Ukrainian refugees that are still valid remain valid. Holders of the permits are spared the need to apply for an extension and the associated appointments with the immigration authorities.

Ukraine residence permit extended until 2025

Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still valid as of 1 February 2024 will be automatically extended until 4 March 2025. These were and are granted in accordance with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not need to visit the relevant foreigners authority for an extension.

Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців! Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.

Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року

Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.

Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев! Еще действующие разрешения на временное пребывание украинских беженцев продолжат действовать. Обладателям этих разрешений не требуется подавать заявление на их продление и посещать для этого ведомства по делам иностранцев.

Разрешение на временное пребывание украинцев продлено до 2025-го года

В соответствии с распоряжением о продлении действия разрешений на временное пребывание украинцев, с 1-го февраля 2024 г. еще действующие разрешения на временное пребывание для временной защиты автоматически продлеваются до 4- го марта 2025 г. Эти разрешения выдавались и выдаются в соответствии с § 24, абз. 1, "Закона о пребывании иностранцев" иностранцам, въехавшим в Германию в связи с войной в Украине. Беженцам не требуется посещать компетентное ведомство по делам иностранцев для их продления.

1. Vorläufige Registrierung von Geflüchteten:

Тимчасова регестрація

Formular zur vorläufigen Registrierung

Form for temporary registration

Вот форма для временной регистрации людей из Украины

2. Erstregistrierung in der Ausländerbehörde nach der Vorläufigen Registrierung:

Nach der Erstanmeldung können Sie sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen, einen Termin buchen Sie bitte hier: Erstregistrierung.

Після первинної реєстрації Ви можете зареєструватися у відділі реєстрації іноземців, будь ласка, забронюйте зустріч тут: Первинна реєстрація

После первичной регистрации вы можете зарегистрироваться в Бюро регистрации иностранцев, пожалуйста, запишитесь на прием здесь: Первичная регистрация

3. Beantragung von Sozialleistungen:

Informationen über den Leistungsbezug finden Sie unter den FAQ´s unter der Fragestellung „Welche Leistungen erhalten Sie?“



Ich möchte helfen - was kann ich tun?

  • Sie möchten eine Unterkunft anbieten?

    Wir haben großen Respekt davor, dass Sie kurzfristig und unbürokratisch Kriegsflüchtlinge aufnehmen wollen, herzlichen Dank dafür! Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie die Menschen auch längerfristig bei Ihnen unterbringen können. In der augenblicklichen Lange kann nicht garantiert werden, dass dann eine andere Unterbringung bereitgestellt werden kann. Gegenwärtig gibt es keine Kostenübernahme durch das Sozialamt. Ansprüche können zwischen Ihnen und den geflüchteten Menschen jederzeit vereinbart werden.

    Sollten Sie ein Angebot einer kurzfristigen Aufnahmemöglichkeit haben, bitte wir Sie diese bei unterkunft-ukraine.de oder airbnb.org anzumelden. Beide Organisationen kooperieren mit dem Bundesinnenministerium.

     

    Wenn Sie langfristig eine abgeschlossene Wohnung anbieten können, stellt sich die Situation gegenwärtig so dar: Sobald die Personen im Leistungsbezug beim Sozialamt sind, können auf Basis eines normalen Mietvertrages auch Wohnungskosten übernommen werden. Hierfür müssen diese Personen einen Antrag beim Sozialamt stellen. Der Mietvertrag muss vor Unterzeichnung beim Sozialamt vorgelegt werden. Die Miete muss angemessen sein, die entsprechende Übersicht finden Sie hier. Hierbei handelt es sich um die Bruttokaltmiete, die sich zusammensetzt aus Miete und Nebenkosten. Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen.

    Beachten Sie auch, dass hierbei nicht nur die Anzahl der Personen ausschlaggebend ist! Der Wohnraum muss auch eine angemessene Größe pro Person aufweisen.

     

    Sollten Sie ein langfristiges Wohnungsangebot haben, bitte füllen Sie hierzu unser Online-Formular aus: Langfristige Wohnungsangebote (landkreis-fuerth.de)

  • Sie haben bereits Geflüchtete aufgenommen

    Familien im Landkreis Fürth, die privat Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen haben, können sich an das Familienzentrum Zirndorf wenden, wenn Sie Informationen zu Voranmeldung und Registrierung, Versicherung, Arbeitsaufnahme, Beschulung der Kinder, Medizinischer Versorgung, und vielen anderen Themen des täglichen Lebens mit den Geflüchteten, haben.

     

    Auch bei Problemen mit der Lebensmittelversorgung und der Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs während der Wartezeit auf staatliche Unterstützung kann man Kontakt suchen und Anfragen stellen. Wichtig zu wissen ist, dass das Familienzentrum immer nur im Rahmen und im Ausmaß seiner ihm durch Spender*innen überlassenen Mittel Hilfe weitergeben kann.

     

    Dies betrifft besonders die Anfrage nach Geldleistungen bei finanziellen Engpässen, die durch die Versorgung zusätzlicher Personen im Haushalt entstehen. Eine finanzielle Unterstützung von Geflüchteten bzw. privaten Haushalten mit Geflüchteten ist nur ausnahmsweise und stets nur einmalig möglich und hängt von dem Vorhandensein ausreichender Spendenmittel ab.

     

    Alle Anfragen an das Familienzentrum Zirndorf bitte ausschließlich unter der Mailadresse [email protected] . Sie erhalten zuverlässig eine Antwort, diese kann aber wegen der Vielzahl der Anfragen einige Zeit dauern.

     

    Das Familienzentrum in Zirndorf bietet zudem einen Treffpunkt für Geflüchtete zum gegenseitigen Austausch an, aktuell dienstagvormittags von 9:00 bis 11:00 Uhr in der Bahnhofstr. 35, Erdgeschoß, in Zirndorf. Einlass für alle über 6 Jahren nur mit Testnachweis über einen negativen Test einer offiziellen Teststelle (max. Gültigkeit von 24 Stunden beachten).

     

    Eine Anmeldung unter [email protected] ist unbedingt erforderlich!

     

    Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich unter dem Link de.padlet.com/bohrergabi/dthb02p7jzdmo2ep zu informieren, was Menschen, die helfen möchten, bereits anzubieten haben.

  • Finanzielle Unterstützung/ Spendenkonto

    Die Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Fürth e. V. unterstützt Krankenhäuser in der Ukraine mit medizinischem Material. Um dies zu finanzieren werden Spenden benötigt: über PaypalPAYPAL

    per Überweisung: Stichwort „Ukrainehilfe“

    IBAN: DE66 7606 9559 0003 2784 84

     

    Familienzentrum Zirndorf e.V.

    IBAN: DE40762500000000112037

    BIC: BYLADEM1SFU

    Sparkasse Fürth

    Stichwort: „Ukraine-Soforthilfe für Geflüchtete im Landkreis Fürth“

     

    Freude für alle
    DE63 7605 0101 0001 1011 11 
    BIC: SSKNDE77XXX
    Sparkasse Nürnberg
    Stichwort: Ukraine-Flüchtlinge

     

    Das "Bündnis Entwicklung Hilft" und die "Aktion Deutschland Hilft" rufen mit folgendem Konto gemeinsam zu Spenden auf:

     

    BEH und ADH
    IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
    BIC: COBADEFFXXX
    Commerzbank
    Stichwort: ARD/ Nothilfe Ukraine
    www.spendenkonto-nothilfe.de


    Das "Bündnis Entwicklung Hilft" ist ein Zusammenschluss von Brot für die Welt, Christoffel-Blindenmission, DAHW, Kindernothilfe, medico international, Misereor, Plan International, terre des hommes und Welthungerhilfe. German Doctors und Oxfam sind assoziierte Mitglieder. Weitere Informationen erhalten Sie hier.


    Die "Aktion Deutschland Hilft" ist ein Zusammenschluss von 23 deutschen Hilfsorganisationen, darunter action medeor, ADRA, Arbeiter-Samariter-Bund, AWO International, CARE Deutschland, Habitat for Humanity, HELP - Hilfe zur Selbsthilfe, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, World Vision Deutschland, Der Paritätische (darüber aktiv: arche Nova, Bundesverband Rettungshunde, Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners, Hammer Forum, Handicap International, Help Age Deutschland, Kinderverband Global-Care, LandsAid, SODI und Terra Tech) Weitere Informationen hier.


    Zu Spenden rufen außerdem auf:

    Ärzte der Welt e.V.
    IBAN: DE06 1203 0000 1004 3336 60
    BIC: BYLADEM1001
    Deutsche Kreditbank
    Stichwort: Ukraine
    www.aerztederwelt.org


    Humedica

    IBAN: DE35 7345 0000 0000 0047 47
    BIC: BYLADEM1KFB
    Sparkasse Kaufbeuren
    Stichwort: Ukraine
    www.humedica.org


    Save the Children e. V.

    IBAN: DE92 1002 0500 0003 292912
    BIC: BFSWDE33BER
    Bank für Sozialwirtschaft
    Stichwort: Nothilfe Kinder Ukraine
    www.savethechildren.de


    SOS-Kinderdörfer weltweit

    IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 00
    BIC: GENODEM1GLS
    GLS Gemeinschaftsbank
    Stichwort: Humanitäre Hilfe Ukraine
    www.sos-kinderdoerfer.de


    UNICEF

    IBAN: DE57 3702 0500 0000 3000 00
    BIC: BFSWDE33XXX
    Bank für Sozialwirtschaft
    Stichwort: Ukraine
    www.unicef.de


    UNO-Flüchtlingshilfe e.V.

    IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50
    BIC: COLSDE33
    Sparkasse KölnBonn
    Stichwort: Nothilfe Ukraine
    www.uno-fluechtlingshilfe.de/

     

    Caritas international
    IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02
    BIC: BFSWDE33KRL
    Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe

     

     

    Diakonie-Katastrophenhilfe - Spendenaktion für die Ukraine
    IBAN DE68 5206 0410 0000 5025 02
    Evangelische Bank
    Stichwort: Ukraine-Krise
    www.diakonie-katastrophenhilfe.de

     

     

  • Sie möchten Sachspenden abgeben?

    Sachspenden nimmt das Wertstoffzentrum Veitsbronn gerne entgegen. Weiter Informationen finden Sie hier WZV – Wertstoffzentrum Veitsbronn gGmbH (wzv-online.de). Schauen Sie auch vor Ort in den Städten und Gemeinden, ob es Initiativen gibt.

  • Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren?

    Der Landkreis Fürth bedankt sich für Ihre Bereitschaft den Kriegsgeflüchteten zu helfen und sich zu engagieren. Gerade formieren sich in verschiedenen Städten und Gemeinden Unterstützer und Unterstützerinnen. Fragen Sie auch bei den Kirchengemeinden nach.

    Über dieses Online-Formular Ehrenamtliche Hilfsangebote (landkreis-fuerth.de) können Sie Ihr Hilfsangebot an uns senden. Gerne kommen wir bei einem konkreten Bedarf auf das Angebot zurück.

     

    Zunächst werden wohl Sprachhelferinnen und Sprachhelfer benötigt. Erst in einem zweiten Schritt werden Kinderbetreuung, Deutschunterricht usw. benötigt werden.

  • Sie möchten mit Ihrem Unternehmen unterstützen?

    Die IHK Nürnberg hat eine Internetseite aufgelegt, die Informationen zu Hilfsaktionen und Unterstützungsmöglichkeiten für die Ukraine und die von Seiten der Unternehmer zusammengestellt sind. Für die Versorgung mit Hilfsgütern und bei der Unterstützung für Kriegsgeflüchtete.

     

     

    Welche Rahmenbedingungen gibt es, wenn sie Geflüchtete einstellen wollen? 

     

    Die Agentur für Arbeit in Fürth hat eine regionale Infohotline eingerichtet, unter dieser Nummer findet auch Beratung in russischer und ukrainischer Sprache statt. Dabei können die Menschen sich über Jobs, Qualifizierung und Sprachkurse informieren.

    Hier finden Sie weitere Informationen.

    Bundesweit können Arbeitgeber ihre Stellenangebote an die Arbeitsagentur übermitteln. Die IHK und Handwerkskammer unterstützen in der Beratung.

     

     

  • Sie möchten Informationen zum Thema Arbeit haben?

    Die Agentur für Arbeit in Fürth hat eine Infohotline eingerichtet, unter dieser Nummer findet auch Beratung in russischer und ukrainischer Sprache statt. Dabei können Sie sich über Jobs, Qualifizierung und Sprachkurse informieren.

     

    Hier finden Sie die Informationen dazu.

     

    Sie sind ein Unternehmen, das einen Job für Geflüchtete anbieten möchte?

    sprungbrett into work Ukraine – Du bist neu in Deutschland und suchst einen Job? (sprungbrett-intowork.de)

  • Sie möchten sich als Willkommenskraft engagieren, um ukrainischen Kindern beim Ankommen in Bayerns Schulen zu unterstützen?

    Sie möchten den aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen …

    … ein gutes Ankommen an den bayerischen Schulen ermöglichen?
    … ein Stück Geborgenheit und Sicherheit vermitteln?
    … im Rahmen der Pädagogischen Willkommensgruppen eine erste schulische Integration ermöglichen?
    … beim Spracherwerb durch Sprachpraxis unterstützen?
    … vielfältige Begegnungen mit Menschen im Ankunftsland ermöglichen?


    Dann engagieren Sie sich jetzt als Willkommenskraft!


    Mehr Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: Jetzt Willkommenskraft werden! (bayern.de)


    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Hotline 089/72 08 05 68 oder [email protected]