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ACHTUNG: Längere Bearbeitungszeiten bei der Ausländerbehörde

Momentan kann die unverzügliche Bearbeitung Ihres Anliegens leider nicht gewährleistet werden. Um die Bearbeitungsprozesse nicht weiter zu verzögern, bitten wir Sie von weiteren Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes Ihres Anliegens abzusehen.

Durch die andauernde hohe Belastung der Ausländerbehörde kann es leider zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Daher bitten wir Sie, die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels unbedingt rechtzeitig, mindestens 10 - 12 Wochen vor Ablauf, zu beantragen.

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Wir bitten um Verständnis, dass Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail oder telefonisch) bearbeitet werden können. Bitte beschränken Sie Anfragen auf das notwendige Maß. Wir beraten Sie gerne, ob es sich um etwas Dringendes handelt, das nur mit persönlichem Erscheinen erledigt werden kann.

Am schnellsten erreichen Sie unsere Mitarbeiter per E-Mail: [email protected]. Bitte teilen Sie neben Ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum auch Ihr Anliegen mit. Unvollständige Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.

Viele Anliegen lassen sich auch online von zu Hause aus gut erledigen. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Online-Formulare im Ausländerwesen.

Außerdem steht Ihnen das allgemeine Servicetelefon unter der Rufnummer 0911/9773-3041 zur Verfügung.

Sollten Sie bereits einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis gestellt haben oder Ihr Visum ablaufen und eine Fiktionsbescheinigung benötigen, teilen Sie dies bitte Ihrem zuständigen Sachbearbeiter per E-Mail mit:  

E-mail: mailto:[email protected]. Bitte teilen Sie neben Ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum auch Ihr Anliegen mit. Unvollständige Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.

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Abholung von Aufenthaltstiteln

Wenn Sie die Benachrichtigung (PIN und PUK-Brief) über den Eingang Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAt) erhalten haben, können Sie den Aufenthaltstitel von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 15:30 Uhr und Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:30 Uhr am Informationsschalter im Foyer des Landratsamtes Fürth (Im Pinderpark 2 in 90513 Zirndorf) abholen.  

Zur Abholung Ihres neuen elektronischen Aufenthaltstitels bringen Sie bitte Ihren alten Aufenthaltstitel sowie Ihren Reisepass mit. Sollten Sie zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels nicht persönlich erscheinen können, benötigen wir zur Abholung des eAt ´s eine Vollmacht sowie ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) des Bevollmächtigten.

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Das Sachgebiet Ausländerwesen, Staatsangehörigkeit und Personenstandsrecht

Das Sachgebiet Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht hat vielfältige Aufgaben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Ausländerwesen befassen sich mit dem kompletten Bereich des Aufenthaltsrechtes für unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

So sind sie unter anderem dafür zuständig, Aufenthaltstitel zu erteilen und beraten über die Möglichkeiten des ausländerrechtlichen Aufenthaltes in Deutschland. Daneben kann man bei uns Verpflichtungserklärungen erhalten, um ausländische Gäste einzuladen, die für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland kommen wollen und dafür bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.

Im Bereich Staatsangehörigkeitswesen können Sie bei uns u.a. die Einbürgerung beantragen. Wir beraten Sie, wann und unter welchen Voraussetzungen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Auch zu sonstigen Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit können Sie sich an uns wenden.

Im Bereich des Personenstandsrechts sind wir zuständig für die Änderung von Namen und Vornamen sowie für Vorbeglaubigungen.

Außerdem sind wir im Bereich des Standesamtswesen  Ansprechpartner der Gemeinden und Städte im Landkreis und unterstützen die Standesbeamten Vorort bei Ihrer täglichen Arbeit.    

Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin.

Sie ersparen sich Wartezeiten und Ihre Angelegenheit kann schneller bearbeitet werden.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann die Bearbeitung leider nicht garantiert werden.Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen oder es ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.