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Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert der Bundesgesetzgeber den Zuzug internationaler Fachkräfte. Es hilft Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber internationalen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten in kurzer Zeit die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen.

Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens können Personen aus Drittstaaten das für die Einreise und Arbeitsaufnahme erforderliche Visum in der Regel schneller erhalten. Beschleunigt werden sowohl die Anerkennung des ausländischen Abschlusses als auch die Terminvergabe und Visumsausstellung bei der Botschaft.

Voraussetzung dabei ist, dass ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag vorliegt und der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin von der ausländischen Fachkraft entsprechend bevollmächtigt wurde das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchzuführen. Außerdem muss die Fachkraft sich in seinem/ihrem Herkunftsland oder rechtmäßig in einem Drittstaat aufhalten und somit für die Einreise ein Visum benötigen. Die Fachkraft darf sich nicht bereits in Deutschland aufhalten.

Bevor eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geschlossen wird, erfolgt eine Beratung. Hierbei wird u. a. geklärt, ob die Durchführung eines Fachkräfteverfahrens mit Blick auf die Qualifikation des Ausländers zu empfehlen ist. Nach Abschluss der Vereinbarung leiten wir die für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation sowie für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlichen Verfahren ein. Liegen alle Voraussetzungen vor, erteilt die Ausländerbehörde gegenüber der Fachkraft die Vorabzustimmung zur Visumsvergabe.

Für die Bearbeitung des beschleunigten Verfahrens fällt eine Gebühr in Höhe von 411 Euro an. Um sicherzustellen, dass das beschleunigte Verfahren der richtige Weg für Sie ist, raten wir dringend, vor Antragstellung eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Bei der Beratung gewerblicher Unternehmen kooperiert der Landkreis Fürth mit der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken. Durch die Kooperation soll eine effiziente, schnelle und kompetente Bearbeitung sichergestellt werden, damit die gewünschte Fachkraft möglichst schnell einwandern und arbeiten kann.

Bitte setzen Sie sich vor Stellen des Antrags entweder mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Landkreis Fürth: [email protected] oder mit dem IHK-Firmenservice Internationale Fachkräfte in Verbindung: www.ihk-nuernberg.de/internationale-fachkraefte.