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Energiepreiszuschuss: Unterstützung für Sport-und Schützenvereine
Ab sofort können die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Damit soll den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme gegriffen werden. Der Energiepreiszuschuss soll dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.
Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Neben der Verdoppelung der Vereinspauschale werden mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss unbürokratisch Vereine in Krisenzeiten unterstützt.
Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung beim Landratsamt möglich. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.
Kontaktdaten zur Antragsstellung sowie die Formulare sind in der rechten Spalte zu finden.
Landratsamt Fürth
Sachgebiet 21
Frau Espach
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Telefon: 0911/9773-1210
Telefax:0911/9773-1205
Mail: kommunalaufsicht@lra-fue.bayern.de