| AAA | Drucken

Energiepreiszuschuss: Unterstützung für Sport-und Schützenvereine

Für das Jahr 2023 konnten die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wurde denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023.

Die Vereine sind gem. Nr. 2.4 der Richtlinie verpflichtet, bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsbehörde sowie Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten (Jahresrechnungen 2021 und 2023) vorzulegen.

Kontaktdaten zur Antragsstellung sowie die Formulare sind in der rechten Spalte zu finden.

Kontakt

Landratsamt Fürth
Sachgebiet 21
Frau Espach
Stresemannplatz 11
90763 Fürth

Telefon: 0911/9773-1210
Telefax:0911/9773-1205
Mail: [email protected]