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Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsverfügung

soll für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit Vorsorge treffen. Sie zielt nicht darauf ab, eine Betreuerbestallung überflüssig zu machen, sondern durch sie soll Einfluss auf die Auswahl des Betreuers und die Führung der Betreuung genommen werden. Entsprechend gilt der Verfahrensweg bei einer zu errichtenden Betreuung und die ausgeübte Kontrolle. Eine Betreuungsverfügung ist immer dann sinnvoll, wenn eine Kontrolle zum eigenen Schutz gewünscht wird oder keine zu bevollmächtigende Person genannt werden kann.

Die Patientenverfügung

dokumentiert den Willen eines Patienten für den Fall, dass er sich nicht mehr äußern kann. Die Verfügung ist ein wichtiges Indiz für Ärzte, Pflegepersonal, Betreuer und Bevollmächtigte, den mutmaßlichen Willen bezüglich der medizinischen Behandlung, Hinweise über eine Behandlungsgrenze und Pflege bei schwersten und aussichtslosen Erkrankungen zu erhalten. Die Verfügung soll auch eigene Erkrankungen berücksichtigen sowie Wertvorstellungen und religiöse Einstellungen mit einbeziehen, wenn es einem wichtig ist.

Die Vorsorgevollmacht

erteilt einer Vertrauensperson für bestimmte Bereiche oder auch umfassend eine Vertretungsmöglichkeit. Die Bestellung eines Betreuers - und somit auch ein entsprechendes Gerichtsverfahren - kann dann im Fall einer krankheits- oder altersbedingten Entscheidungsunfähigkeit entbehrlich sein.  Die Vorsorgevollmacht gilt ab einem von dem Vollmachtgeber vorab bestimmten Zeitpunkt. Da bei einer Vollmacht in der Regel keine Kontrolle durch Dritte ausgeübt wird, ist ein Vertrauensverhältnis zu der bevollmächtigten Person unentbehrlich. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine notarielle Beurkundung vonnöten, wie auch eine Genehmigung durch das Gericht.

Das Team der Betreuungsstelle klärt umfassend zu den o.gen. Verfügungen und Vollmachten auf, vereinbaren Sie zuvor einen Termin.

Weiterführende Informationen

Broschüre des Bundesministeriums der Justiz „Betreuungsrecht“ mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht (mit Mustervordrucken). Zu bestellen über die Homepage des Ministeriums www.bmjv.de

Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ (mit Mustervordrucken).  Über die Homepage des Ministeriums kann diese kostenfrei heruntergeladen: www.bestellen.bayern.de, oder käuflich im Buchhandel bezogen werden.

Detaillierte Informationen zum Betreuungsrecht bietet auch das „Online Lexikon Betreuungsrecht“ www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung