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Das Team der Betreuungsstelle
Die Mitarbeiter stehen den Betreuern bei Erforderlichkeit ihrer Betreuungsausübung hilfreich zur Seite. Es kann der Kontakt zu Einrichtungen und anderen Dienststellen ebenso hergestellt werden wie eine unterstützende Hilfe beim Vollzug von Unterbringungsmaßnahmen.
Informationsmaterialien und aufklärende Gespräche zu den Themen der Vorsorgevollmacht, Betreuung und Betreuungsverfügung werden angeboten. Darüber hinaus kann seit dem 01.07.2005 eine öffentliche Beglaubigung der Betreuungsverfügung und/oder der Vollmacht durch die Betreuungsstelle vorgenommen werden. Hierfür wird jeweils eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
Die Vorsorgevollmacht erteilt einer Vertrauensperson für bestimmte Bereiche oder auch umfassend eine Vertretungsmöglichkeit. Die Bestellung eines Betreuers - und somit auch ein entsprechendes Gerichtsverfahren - kann dann im Fall einer krankheits- oder altersbedingten Entscheidungsunfähigkeit entbehrlich sein. Die Vorsorgevollmacht gilt ab einem von dem Vollmachtgeber vorab bestimmten Zeitpunkt. Da bei einer Vollmacht in der Regel keine Kontrolle durch Dritte ausgeübt wird, ist ein Vertrauensverhältnis zu der bevollmächtigten Person unentbehrlich. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine notarielle Beurkundung vonnöten, wie auch eine Genehmigung durch das Gericht.
Die Betreuungsverfügung soll für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit Vorsorge treffen. Sie zielt nicht darauf ab, eine Betreuerbestallung überflüssig zu machen, sondern durch sie soll Einfluss auf die Auswahl des Betreuers und die Führung der Betreuung genommen werden. Entsprechend gilt der Verfahrensweg bei einer zu errichtenden Betreuung und die ausgeübte Kontrolle. Eine Betreuungsverfügung ist immer dann sinnvoll, wenn eine Kontrolle zum eigenen Schutz gewünscht wird oder keine zu bevollmächtigende Person genannt werden kann.
Die Patientenverfügung dokumentiert den Willen eines Patienten für den Fall, dass er sich nicht mehr äußern kann. Die Verfügung ist ein wichtiges Indiz für Ärzte, Pflegepersonal, Betreuer und Bevollmächtigte, den mutmaßlichen Willen bezüglich der medizinischen Behandlung, Hinweise über eine Behandlungsgrenze und Pflege bei schwersten und aussichtslosen Erkrankungen zu erhalten. Die Verfügung soll auch eigene Erkrankungen berücksichtigen sowie Wertvorstellungen und religiöse Einstellungen mit einbeziehen, wenn es einem wichtig ist.
Für Beratungsgespräche und Beglaubigungen vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Weitere Informationen:
Broschüren und Vordrucke für Vorsorgevollmacht, Betreuung und Patientenverfügung
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz - Referat für Öffentlichkeitsarbeit: Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. München: 01.01.2023
- Bundesministerium der Justiz - Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog: Betreuungsrecht. Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht. Berlin: 01.01.2023.
- Bundesministerium der Justiz - Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog: Patientenverfügung. Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten? Berlin: 01.01.2023.
Anträge
Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen
- Einführungsschreiben für ehrenamtliche Betreueri/innen
- Amtsgericht Fürth - Merkblatt: Allgemein
- Amtsgericht Fürth - Anfangsbericht
- Amtsgericht Fürth - Vermögensverzeichnis
- Amtsgericht Fürth - Jahresbericht
- Amtsgericht Fürth - Merkblatt: Schlussrechnung
- Amtsgericht Fürth - Merkblatt: Rechnungslegung
- Amtsgericht Fürth - Merkblatt: Haftpflichtversicherung
- Amtsgericht Fürth - Merkblatt: Aufwendungsersatz
- Amtsgericht Fürth - Antrag Aufwendungsersatz
- Amtsgericht Fürth - Merkblatt: Unterbringung
- Amtsgericht Fürth - Merkblatt: Kontosperrung
Weitere Links
Detaillierte Informationen zum Betreuungsrecht bietet auch das „Online Lexikon Betreuungsrecht“: www.lexikon-betreuungsrecht.de
Aktuelle Termine / Angebote
Einführungskurs für ehrenamtliche Betreuer/innen und Vollmachtnehmer/innen
- Mittwoch, den 14.06.2023 und 21.06.2023 in der Zeit vom 15:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch, den 06.09.2023 und 13.09.2023 in der Zeit vom 15:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag, den 12.12.2023 und 19.12.2023 in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr
Betreuercafé - Stammtisch für ehrenamtliche Betreuer/innen und Vollmachtnehmer/innen
- Montag, den 17. Juli 2023 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
- Montag, den 14. August 2023 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
- Montag, den 18. September 2023 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
- Montag, den 13. November 2023 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
- Montag, den 16. Oktober 2023 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
- Montag, den 18. Dezember 2023 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
Die Veranstaltungen finden im Landratsamt Fürth, Stresemannplatz 11, Zimmer 1.06 statt.
Ein telefonische Voranmeldung unter: 0911 / 9773-1246 ist erforderlich.
Weitere Anlaufstellen
Sozialpsychiatrischer Dienst
Frankenstraße 12
90762 Fürth
Telefon 0911 / 975 667 0
Krisendienst Mittelfranken
(Netzwerk Krisendienst Bayern)
Hessestraße 10
90443 Nürnberg
Telefon 0911 / 424 855 0
Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Ansprechpartner und Bezirksverteilung der Betreuungsstelle
Herr Nölting (Arbeitsbereichsleiter)
Zimmer Nr. 2.10
Telefon 0911 / 9773-1232
Fax 0911 / 9773-1235
E-Mail s-noelting@lra-fue.bayern.de
Zuständigkeiten:
- Stein
Frau Öffner
Zimmer Nr. 2.11
Telefon: 0911 / 9773 - 1234
Fax 0911 / 9773-1235
E-Mail:c-oeffner@lra-fue.bayern.de
Zuständigkeiten:
- Obermichelbach
- Puschendorf
- Seukendorf
- Tuchenbach
- Veitsbronn
- Zirndorf
Frau Kupsch
Zimmer Nr. 2.12
Telefon: 0911 / 9773 - 1236
Fax: 0911 / 9773 - 1235
E-Mail: a-kupsch@lra-fue.bayern.de
Zuständigkeiten:
- Ammerndorf
- Cadolzburg
- Großhabersdorf
- Langenzenn
- Roßtal
- Wilhermsdorf
Herr Clausnitzer
Zimmer Nr. 2.11
Telefon: 0911 / 9773 - 1244
Fax: 0911 / 9773 - 1235
E-Mail: f-clausnitzer@lra-fue.bayern.de
Zuständigkeiten:
- alle stationären Einrichtungen und die ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Landkreis Fürth
- AnkER Einrichtung Zirndorf (Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber)
- Oberasbach
Frau Kuhmann
Zimmer Nr. 2.12
Telefon: 0911 / 9773 - 1233
Fax: 0911 / 9773 - 1235
E-Mail: u-kuhmann@lra-fue.bayern.de
Zuständigkeiten:
- Registrierung von Berufsbetreuer/innen
- Unterstützende Begleitung
Aktualisiert: 01.06.2022
Amtsgericht Fürth - Betreuungsgericht
Bäumenstraße 28
90762 Fürth
Telefon 0911 / 74 38 0
Telefax 0911 / 74 38 248
Freie Pflegeplätze im Landkreis Fürth finden Sie unter: www.gesundheitsregion-landkreis-fuerth.de