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Das Team der Betreuungsstelle

Die Mitarbeiter stehen den Betreuern bei Erforderlichkeit ihrer Betreuungsausübung hilfreich zur Seite. Es kann der Kontakt zu Einrichtungen und anderen Dienststellen ebenso hergestellt werden wie eine unterstützende Hilfe beim Vollzug von Unterbringungsmaßnahmen.

Informationsmaterialien und aufklärende Gespräche zu den Themen der Vorsorgevollmacht, Betreuung und Betreuungsverfügung werden angeboten. Darüber hinaus kann seit dem 01.07.2005 eine öffentliche Beglaubigung der Betreuungsverfügung und/oder der Vollmacht durch die Betreuungsstelle vorgenommen werden. Hierfür wird jeweils eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

Die Vorsorgevollmacht erteilt einer Vertrauensperson für bestimmte Bereiche oder auch umfassend eine Vertretungsmöglichkeit. Die Bestellung eines Betreuers - und somit auch ein entsprechendes Gerichtsverfahren - kann dann im Fall einer krankheits- oder altersbedingten Entscheidungsunfähigkeit entbehrlich sein.  Die Vorsorgevollmacht gilt ab einem von dem Vollmachtgeber vorab bestimmten Zeitpunkt. Da bei einer Vollmacht in der Regel keine Kontrolle durch Dritte ausgeübt wird, ist ein Vertrauensverhältnis zu der bevollmächtigten Person unentbehrlich. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine notarielle Beurkundung vonnöten, wie auch eine Genehmigung durch das Gericht.

Die Betreuungsverfügung soll für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit Vorsorge treffen. Sie zielt nicht darauf ab, eine Betreuerbestallung überflüssig zu machen, sondern durch sie soll Einfluss auf die Auswahl des Betreuers und die Führung der Betreuung genommen werden. Entsprechend gilt der Verfahrensweg bei einer zu errichtenden Betreuung und die ausgeübte Kontrolle. Eine Betreuungsverfügung ist immer dann sinnvoll, wenn eine Kontrolle zum eigenen Schutz gewünscht wird oder keine zu bevollmächtigende Person genannt werden kann.

Die Patientenverfügung dokumentiert den Willen eines Patienten für den Fall, dass er sich nicht mehr äußern kann. Die Verfügung ist ein wichtiges Indiz für Ärzte, Pflegepersonal, Betreuer und Bevollmächtigte, den mutmaßlichen Willen bezüglich der medizinischen Behandlung, Hinweise über eine Behandlungsgrenze und Pflege bei schwersten und aussichtslosen Erkrankungen zu erhalten. Die Verfügung soll auch eigene Erkrankungen berücksichtigen sowie Wertvorstellungen und religiöse Einstellungen mit einbeziehen, wenn es einem wichtig ist.

Für Beratungsgespräche und Beglaubigungen vereinbaren Sie bitte einen Termin.


Weitere Informationen:





Weitere Links

Detaillierte Informationen zum Betreuungsrecht bietet auch das „Online Lexikon Betreuungsrecht“: www.lexikon-betreuungsrecht.de


Aktuelle Termine / Angebote

Einführungskurs für ehrenamtliche Betreuer/innen und Vollmachtnehmer/innen 

  • Mittwoch, den 14.06.2023 und 21.06.2023 in der Zeit vom 15:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch, den 06.09.2023 und 13.09.2023 in der Zeit vom 15:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag, den 12.12.2023 und 19.12.2023 in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr

Betreuercafé - Stammtisch für ehrenamtliche Betreuer/innen und Vollmachtnehmer/innen 

  • Montag, den 17. Juli 2023 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Montag, den 14. August 2023 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Montag, den 18. September 2023 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Montag, den 13. November 2023 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Montag, den 16. Oktober 2023 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Montag, den 18. Dezember 2023 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr

Die Veranstaltungen finden im Landratsamt Fürth, Stresemannplatz 11, Zimmer 1.06 statt.

Ein telefonische Voranmeldung unter: 0911 / 9773-1246 ist erforderlich.


Weitere Anlaufstellen

Sozialpsychiatrischer Dienst
Frankenstraße 12
90762 Fürth
Telefon 0911 / 975 667 0

Krisendienst Mittelfranken
(Netzwerk Krisendienst Bayern)
Hessestraße 10
90443 Nürnberg
Telefon 0911 / 424 855 0

Anschrift

Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth

Ansprechpartner und Bezirksverteilung der Betreuungsstelle


Herr Nölting (Arbeitsbereichsleiter)

Zimmer Nr. 2.10

Telefon 0911 / 9773-1232

Fax 0911 / 9773-1235

E-Mail s-noelting@lra-fue.bayern.de

Zuständigkeiten:

  • Stein

Frau Öffner

Zimmer Nr. 2.11

Telefon: 0911 / 9773 - 1234  

Fax 0911 / 9773-1235

E-Mail:c-oeffner@lra-fue.bayern.de

Zuständigkeiten:

  • Obermichelbach
  • Puschendorf
  • Seukendorf
  • Tuchenbach
  • Veitsbronn
  • Zirndorf                                                

Frau Kupsch

Zimmer Nr. 2.12

Telefon: 0911 / 9773 - 1236

Fax: 0911 / 9773 - 1235

E-Mail: a-kupsch@lra-fue.bayern.de

Zuständigkeiten:

  • Ammerndorf
  • Cadolzburg
  • Großhabersdorf
  • Langenzenn
  • Roßtal
  • Wilhermsdorf

Herr Clausnitzer

Zimmer Nr. 2.11

Telefon: 0911 / 9773 - 1244

Fax: 0911 / 9773 - 1235

E-Mail: f-clausnitzer@lra-fue.bayern.de

Zuständigkeiten:

  • alle stationären Einrichtungen und die ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Landkreis Fürth
  • AnkER Einrichtung Zirndorf (Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber)
  • Oberasbach

Frau Kuhmann

Zimmer Nr. 2.12

Telefon: 0911 / 9773 - 1233

Fax: 0911 / 9773 - 1235

E-Mail: u-kuhmann@lra-fue.bayern.de

Zuständigkeiten:

  • Registrierung von Berufsbetreuer/innen
  • Unterstützende Begleitung

Aktualisiert: 01.06.2022

Zuständiges Betreuungsgericht für den Landkreis Fürth

Amtsgericht Fürth - Betreuungsgericht

Bäumenstraße 28
90762 Fürth
Telefon 0911 / 74 38 0
Telefax 0911 / 74 38 248

Pflegeplatzbörse

Freie Pflegeplätze im Landkreis Fürth finden Sie unter: www.gesundheitsregion-landkreis-fuerth.de