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Versandhandel
Seit 01.01.2004 wird ein beschränkter Mehrbesitz an Apotheken (maximal 4) ebenso zugelassen wie der Versandhandel mit Arzneimitteln. Für beide Möglichkeiten werden aber jeweils eigenständige Erlaubnisse benötigt. Für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel steht ein Formblatt zur Verfügung.
Die Erteilung oder Änderung einer Versandhandelserlaubnis wird in das Versandapothekenregister des DIMDI eingegeben. Ein Einverständnis des Apotherkenleiters zur Datenspeicherung ist nicht notwendig.
Ein Versandhandel liegt aber noch nicht vor, wenn dem Patienten in der Apotheke nicht alle verordneten Arzneimittel auf einmal ausgehändigt werden können und deshalb im Einzelfall eine Nachsendung dieser Medikamente per Boten erfolgt. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass der Patient vorab in der Apotheke eine ausreichende Beratung erhalten hat.