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Schulgesundheitspflege/Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Schuleingangsuntersuchung - Schulärztliche Untersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung dient der Erfassung des Gesundheitszustandes eines ganzen Jahrganges von Kindern. Sie ist damit ein wichtiges Instrument zur Erkennung gesundheitlicher Fehlentwicklungen nicht nur des Einzelnen sondern auch der Bevölkerung. Sie ist eine Screeninguntersuchung, der eine schulärztliche Untersuchung bei Auffälligkeiten folgt. Die Sorgeberechtigten, das Kindergartenpersonal und Lehrerinnen und Lehrer werden beraten. Die erhobenen Befunde werden auch für epidemiologische Auswertungen benutzt.
Eine schulärztliche Untersuchung wird durchführt:
- bei Nichtvorlage der U9-Untersuchung
- auf Elternwunsch
- auf Anfrage der Schule oder
- bei vorzeitig einzuschulenden sog. "Kann"-Kindern
Auf Landesebene werden die Untersuchungsinhalte und Vorgehensweisen festgelegt, statistisch erfasst und ausgewertet.
Z. Zt. werden folgende Daten erfasst:
- Anamnese (Vorgeschichte)
- Kontrolle des gelben Vorsorgeheftes
- Ermittlung des Gewichtes und der Körpergröße, wenn diese nicht bei der U9 im Vorsorgeheft dokumentiert sind
- Erfassung der durchgeführten Impfungen anhand des Impfbuchs
- Durchführung eines apparativen Hör- und Sehtests
- orientierende Überprüfung der sprachlichen und motorischen Entwicklung
Die bei Einschulung zu erhebende Vorgeschichte des Kindes wird im Anamnesebogen erfasst, der zur Untersuchung mitgebracht werden sollte.
Impfstatistik, -beratung, -angebot in den 6. Klassen
In den 6. Klassen wird eine Statistik der durchgeführten Impfungen des gesamten Jahrganges erhoben. Gleichzeitig wird eine schriftliche Impfberatung durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes/STIKO bzgl. der Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche.
Prävention
- Beratung der Bürger und Mediatoren zu Ernährung, Bewegung, Sucht, Drogen
- Ernährung Kinder und Jugendliche
Hygienische Überwachung von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen
Beratung von Leitern, Eltern und Lehrern bezogen auf die unterschiedlichen Einrichtungen und evtl. dort erkennbare Hygienemängel.
Die Erziehungsberechtigten sind gehalten bei Infektionskrankheiten ihrer Kinder die Einrichtungsleitung zu informieren.
Die Gesetzesgrundlage findet sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG) §§ 33/34.
Ein immer wiederkehrendes Problem in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ist der Kopflausbefall. Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt Kopfläuse oder auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes.
Gutachten über Kinder und Jugendliche nach Jugendhilfe- und Sozialhilfegesetzgebung
Bei ärztlich festgestellten drohenden oder tatsächlichen Behinderungen von Kindern und Jugendlichen können die Eltern Eingliederungsmaßnahmen beantragen. Der Antrag muss beim Jugend- oder Sozialamt gestellt werden. Die Ämter veranlassen dann ggfs. eine Begutachtung im Gesundheitsamt.
Informationsverlinkungen
- www.kindergesundheit-info.de …dem Online-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Förderung einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
- Flyer mit Informationen zur Schuleingangsuntersuchung
Landratsamt Fürth
Gesundheitsbehörde
Im Pinderpark 4
90513 Zirndorf
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen
Montag bis Donnerstag
07:00 Uhr - 18:00 Uhr
Telefon: 0911/9773-0
Telefax: 0911/9773-1803
E-Mail:
seu-fue@lra-fue.bayern.de
Fr. Dr. O. Geiger
Telefon: 0911/9773-0
Zimmer: 3.14
Vertretung:
Fr. Dr. C. Kuhn
Telefon: 0911/9773-0
Zimmer: 3.07