-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
- Jugend, Familie und Senioren
-
Gesundheit und Soziales
-
Gesundheitsamt
- Aktuelles
- Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
- Apothekenrecht
- Asylrechtliche Untersuchung
- Aufsicht über die Berufe im Gesundheitswesen
- Betäubungsmittelverkehr-Überwachung
- Gesundheitsberichterstattung
- Hebammenrecht
- Heilpraktiker
- Infektionsschutz
- Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Lebensmittelbescheinigung / Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG
- Prävention (ärztlicher Dienst)
- Trink- und Badewasser
- Tuberkuloseberatung und -ermittlung
- Umwelthygiene
- Weitere Aufgaben (Mitwirkung als fachberatende Behörde)
- Veterinärwesen
- Verbraucherschutz
- Soziale Hilfen
- Wohngeld
- Wohnraumbörse
- Informationen zur Rentenversicherung
- Sozialpädagogischer Dienst
-
Gesundheitsamt
- Umwelt und Bauen
- Verkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Tuberkuloseberatung
Aufgaben

Aktive Fallfindung durch Untersuchung von Risikopersonen (Migranten, Obdachlose, Kontaktpersonen)
Entgegennahme der namentlichen Erkrankungsmeldungen niedergelassener Ärzte und Krankenhäuser, der Labormeldungen über den Nachweis von Krankheitserregern
Sammeln epidemiologisch relevanter Informationen bei Tuberkulosefällen
Übermittlung der Tuberkulosefälle an die Landesbehörde
Verhütung weiterer Infektionen:
- Sicherstellen einer antituberkulösen Behandlung
- Absondern von Erreger ausscheidenden Personen (sog. Indexfälle) für die Dauer ihrer Ansteckungsfähigkeit in geeigneter Weise (Absonderung zu Hause, Krankenhaus, Zwangsunterbringung in einer geschlossenen Anstalt)
- Durchführung der Umgebungsuntersuchung (Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen)
Sicherstellung der Überwachung nach Ende der Behandlung
Beobachtung und statistische Aufarbeitung des Tuberkulosegeschehens in Stadt und Landkreis Fürth

Die Rechtsgrundlage für oben genannte Aufgaben findet sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG):
- § 24 Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung
- § 25 Ermittlungen
- § 29 Beobachtung
- § 30 Absonderung
Informationen zur Tuberkulose
Übertragung
Der häufigste Erreger der menschlichen Tuberkulose ist das Bakterium Mycobacterium tuberculosis. Dieses Bakterium wird hauptsächlich von Mensch zu Mensch über die Luft übertragen, also durch die sogenannte Tröpfcheninfektion. Damit es zu einer Ansteckung kommt, bedarf es eines direkten, intensiven und wiederholten Kontaktes mit dem Erkrankten.
Je mehr Mykobakterien der Erkrankte ausscheidet und je geschwächter das Immunsystem des Empfängers ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Ansteckung erfolgt.
In 90 bis 95% der Fälle geht eine Ansteckung nicht in Krankheit über, da die in den Körper eingedrungenen Erreger durch Abwehrzellen "verkapselt" und vom Immunsystem in Schach gehalten werden.
30% der Weltbevölkerung sollen infiziert sein. Von diesen erkranken nur 5 bis 10% im Laufe ihres Lebens an Tuberkulose und zwar dann, wenn das Immunsystem geschwächt ist (z. B. durch HIV-Infektion, Drogenabhängigkeit, Alkoholmissbrauch, Obdachlosigkeit, Behandlung mit immunsuppressiven Medikamenten), d. h. zwischen Ansteckung und Erkrankung können Jahre vergehen.
Erkrankung

Lungentuberkulose
in 90% der Fälle ist die Lunge betroffen
extrapulmonale Tuberkulose
in etwa 10% der Fälle sind andere Organe (periphere Lymphknoten, Knochen- und Gelenke, Uro- Genitalsystem, Hirnhaut) betroffen
Diagnostik

- Tuberkulin-Haut-Test und Interferon-Gamma-Blut-Test: zeigen ob eine Ansteckung erfolgt ist, sagen nichts über eine aktive Erkrankung aus
- Röntgenaufnahme: bildet charakteristische Veränderungen der Lunge (z. B. Kavernen) ab
- Mikrobiologie: Bakteriologische Untersuchung des Sputums (Auswurf, Bronchialschleim) oder des Bronchialsekrets gewonnen durch eine Bronchoskopie (Spiegelung der Bronchien)
- Mikroskopie: positiv bei großer Anzahl von Erregern (mehr als 10 000 pro ml), unter dem Mikroskop erkennbar als anfärbbare säurefeste Stäbchen: Ergebnis innerhalb weniger Tage, große Ansteckungsfähigkeit
- Kultur: positiv bei Vorhandensein lebender Bakterien: Ergebnis erst nach 6 bis 8 Wochen, geringe Ansteckungsfähigkeit bei positiver Kultur und negativer Mikroskopie
- Molekularbiologie: PCR (Nukleinsäureamplifikationstechnik = NAT) positiv bei Vorhandensein von Nukleinsäure (Erbmaterial) der Tuberkulosebakterien, Ergebnis innerhalb weniger Tage
Behandlung
Vorwiegend medikamentös (Einnahme von mehreren Medikamenten - Antibiotika), im Normalfall 6 Monate lang.
Wichtig ist, dass die Mittel konsequent, regelmäßig, vollzählig und für vorgesehene Dauer eingenommen werden um Resistenzen (Unempfindlichkeit der Bakterien gegen Antibiotika) zu vermeiden.
Eine stationäre Therapie ist zu Beginn der Erkrankung empfehlenswert; sobald keine Ansteckungsfähigkeit vorliegt, kann die Behandlung ambulant fortgesetzt werden.
Einrichtungen in Mittelfranken, in denen Tuberkulosepatienten stationär behandelt werden können:
Rangauklinik
Strüth 24
91522 Ansbach
Tel. 0981/8400
Klinikum Nürnberg Nord
Medizinische Klinik 3
Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
90419 Nürnberg
Tel. 0911/3982674
Klinikum Fürth
Medizinische Klinik 1
Jacob-Henle-Str. 1
90766 Fürth
Tel. 0911/75801101
Universitätsklinikum Erlangen
Medizinische Klinik 1
Ulmenweg 18
91054 Erlangen
Tel. 09131/8535000
Merkblätter
Meldeformulare
Informationsverlinkungen
Landratsamt Fürth
Dienststelle Zirndorf
Gesundheitsamt
Im Pinderpark 4
90513 Zirndorf
Postfach 1407
90507 Zirndorf
Montag bis Mittwoch
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Die Vorstellung im Gesundheitsamt ist nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Telefon: 0911/9773-1833 und -1834
Telefax: 0911/9773-1803
E-Mail:
asyl-tbc@lra-fue.bayern.de
Bürgerserviceportal: Sicherer Dialog
Fr. K. Bohlinger
Telefon: 0911/9773-1833
Zimmer: 3.08
Vertretung
Fr. Dr. C. Sieber
Telefon: 0911/9773-1833
Zimmer: 3.13