-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
- Jugend, Familie und Senioren
- Gesundheit und Soziales
- Umwelt und Bauen
- Verkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Kriegsopferfürsorge
Leistungsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist, dass die Beschädigten infolge der Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers nicht in der Lage sind, einen bestehenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach dem BVG und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken (wirtschaftliche Kausalität).
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge dienen der Deckung eines aktuell bestehenden Bedarfs und sind damit nicht auf den in der Vergangenheit vorhandenen Bedarf ausgerichtet.
Sie werden grundsätzlich auf vorherigen Antrag erbracht und sind vom Einsatz von Einkommen und Vermögen abhängig, soweit der Bedarf nicht ausschließlich schädigungsbedingt ist.
Als Einkommen gelten in der Kriegsopferfürsorge alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert (z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte, wie beispielsweise Renten, Pensionen, usw.) mit Ausnahme der Leistungen der Kriegsopferfürsorge.
Vermögen ist die Gesamtheit aller in Geld bewertbaren und verwertbaren Güter einer Person, insbesondere:
- das Bar- und Sparvermögen,
- bebaute und unbebaute Grundstücke,
- Forderungen aus Wertpapieren,
- Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbegeldversicherungen,
- Rückforderungsansprüche aus Schenkungen,
- Pflichtteilsansprüche,
- Schadensersatzansprüche.
Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge können von Personen, die dem o.g. anspruchsberechtigten Personenkreis angehören, bei deren jeweiliger Wohnsitzgemeinde (d.h. im jeweiligen Rathaus) gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie u.a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, z.B. unter: www.bmas.de
Herr Hinrichs
Telefon: 0911/9773 - 1230
Telefax: 0911/9773 - 1223
e-Mail: [email protected]
Dienststelle Fürth, Zimmer 2.08