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Kriegsopferfürsorge

Leistungsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist, dass die Beschädigten infolge der Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers nicht in der Lage sind, einen bestehenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach dem BVG und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken (wirtschaftliche Kausalität).

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge dienen der Deckung eines aktuell bestehenden Bedarfs und sind damit nicht auf den in der Vergangenheit vorhandenen Bedarf ausgerichtet.

Sie
werden grundsätzlich auf vorherigen Antrag  erbracht und sind vom Einsatz von Einkommen und Vermögen abhängig, soweit der Bedarf nicht ausschließlich schädigungsbedingt ist.

Als Einkommen  gelten in der Kriegsopferfürsorge alle  Einkünfte in Geld oder Geldeswert (z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte, wie beispielsweise Renten, Pensionen, usw.) mit Ausnahme der Leistungen der Kriegsopferfürsorge.

Vermögen  ist die Gesamtheit aller  in Geld bewertbaren und verwertbaren Güter einer Person, insbesondere:

  • das Bar- und Sparvermögen,
  • bebaute und unbebaute Grundstücke,
  • Forderungen aus Wertpapieren,
  • Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbegeldversicherungen,
  • Rückforderungsansprüche aus Schenkungen,
  • Pflichtteilsansprüche,
  • Schadensersatzansprüche.

Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge können von Personen, die dem o.g. anspruchsberechtigten Personenkreis angehören, bei deren jeweiliger Wohnsitzgemeinde  (d.h. im jeweiligen Rathaus) gestellt werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie u.a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, z.B. unter:  www.bmas.de

Kontakt

Herr Hinrichs

Telefon: 0911/9773 - 1230

Telefax: 0911/9773 - 1223

e-Mail: [email protected]

Dienststelle Fürth, Zimmer 2.08