| AAA | Drucken

Unterhaltssicherung (Grundwehrdienst)

Die Pflicht, einen Wehr- oder Zivildienst zu leisten, besteht heute nicht mehr. Sie ist mit Wirkung vom 1. Juli 2011 ausgesetzt worden. Seitdem besteht die Möglichkeit, einen Freiwilligen Wehrdienst  zu leisten.

Als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit ist ebenfalls seit dem 1. Juli 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt worden.
Zuständige Bundesbehörde hierfür ist das "Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben".

 

Freiwilliger Wehrdienst

Bundesfreiwilligendienst