-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
- Jugend, Familie und Senioren
- Gesundheit und Soziales
- Umwelt und Bauen
- Verkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Unterhaltssicherung (Grundwehrdienst)
Die Pflicht, einen Wehr- oder Zivildienst zu leisten, besteht heute nicht mehr. Sie ist mit Wirkung vom 1. Juli 2011 ausgesetzt worden. Seitdem besteht die Möglichkeit, einen Freiwilligen Wehrdienst zu leisten.
Als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit ist ebenfalls seit dem 1. Juli 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt worden.
Zuständige Bundesbehörde hierfür ist das "Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben".