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Unterhaltssicherung (Grundwehrdienst)

Freiwilliger Wehrdienst

Die Pflicht, einen Wehr- oder Zivildienst zu leisten, besteht heute nicht mehr. Sie ist mit Wirkung vom 1. Juli 2011 ausgesetzt worden. 

Seitdem können sich Männer und Frauen für einen freiwilligen Wehrdienst entscheiden. Sie müssen dafür lediglich Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein.

Während der freiwilligen Wehrdienstzeiten besteht Versichungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zahlt der Bund für Sie.

Zeitlicher Umfang 

Sie können einen sechsmonatigen freiwilligen Wehrdienst als Probezeit und anschließend bis zu 17 Monaten freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten. Insgesamt sind also bis zu 23 Monaten freiwilliger Wehrdienst möglich.

Darüber hinaus können Sie sich freiwillig schriftlich dazu bereit erklären, Wehrübungen zu leisten oder an besonderen Auslandsverwendungen teilzunehmen.

 

Bundesfreiwilligendienst

Kontakt

Frau Schleifer

Telefon: 0911/9773 - 1243

Telefax: 0911/9773 - 1223

e-Mail: [email protected]

Dienststelle Fürth, Zimmer 2.16