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Unterhaltssicherung (Grundwehrdienst)
Freiwilliger Wehrdienst
Die Pflicht, einen Wehr- oder Zivildienst zu leisten, besteht heute nicht mehr. Sie ist mit Wirkung vom 1. Juli 2011 ausgesetzt worden.
Seitdem können sich Männer und Frauen für einen freiwilligen Wehrdienst entscheiden. Sie müssen dafür lediglich Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein.
Während der freiwilligen Wehrdienstzeiten besteht Versichungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zahlt der Bund für Sie.
Zeitlicher Umfang
Sie können einen sechsmonatigen freiwilligen Wehrdienst als Probezeit und anschließend bis zu 17 Monaten freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten. Insgesamt sind also bis zu 23 Monaten freiwilliger Wehrdienst möglich.
Darüber hinaus können Sie sich freiwillig schriftlich dazu bereit erklären, Wehrübungen zu leisten oder an besonderen Auslandsverwendungen teilzunehmen.
Frau Schleifer
Telefon: 0911/9773 - 1243
Telefax: 0911/9773 - 1223
e-Mail: [email protected]
Dienststelle Fürth, Zimmer 2.16