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Was bedeutet eigentl. Tierschutz?

Das Tierschutzgesetz dient dem Schutz und Wohlbefinden des Tieres. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das Veterinäramt (Amtstierärzte) wird tätig bei angezeigten oder vermuteten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Die Amtstierärzte überprüfen als Sachverständige vor Ort die Haltungsbedingungen von Nutz- und Heimtieren, sowie den Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere.
Sollte ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, so werden je nach schwere des Falles Maßnahmen (z.B. mündliche Belehrungen, Auflagen zur Verbesserung der gegebenen Bedingungen bis hin zur Wegnahme der betroffenen Tiere) ergriffen!
ANTRÄGE
HINWEISE ZUR TIERHALTUNG
- Herdenschutz - LfU Bayern
- Internetplattform haustierberater.de des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Merkblätter zur Tierhaltung der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.
- Tiergruppensteckbriefe des Bundesverbandes für fachgerechte Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (Bezug nur über den Zoofachhandel)
- Illegaler Welpenhandel (Pressemitteilung des StMUV vom 14.12.2016)
HINWEISE ZUM GEWERBLICHEN TIERTRANSPORT
HINWEISE ZUM SCHWANZKUPIERVERBOT BEI SCHWEINEN
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