| AAA | Drucken

Wohngeld

Aktuelle Informationen und Hinweise

Wohngeld-Plus-Reform 2023:

Ab 2023 wurde das Wohngeld bundesweit grundlegend reformiert. Die Wohngeldformel (§ 19 WoGG) wurde angepasst, was eine Erweiterung des Berechtigtenkreis nach sich zieht. Zudem wurde eine dauerhafte Heizkostenkomponente und einer dauerhaften Klimakomponente (als Pauschale) eingeführt, um den gestiegenen Heizkosten entgegenzuwirken.

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen. Eine allgemeine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen zur Berechnung Ihres Wohngeldanspruches finden Sie hier.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind weitere Informationen zum aktuellen Wohngeldrecht enthalten.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

Wer ist für meinen Antrag zuständig?

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens ist es umso wichtiger vorab zu prüfen, welche Wohngeldbehörde für Sie zuständig sind. Bitte beachten Sie, dass die Wohngeldbehörde des Landkreises Fürth nur für Personen zuständig ist, welche im Landkreis Fürth wohnhaft sind (z.B.: Oberasbach, Zirndorf, Stein, Langenzenn, etc.). Welche Gemeinden dem Landkreis Fürth angehören, finden Sie hier 


Sofern Sie bspw. im Stadtgebiet Fürth wohnhaft sind, ist die Wohngeldbehörde der Stadt Fürth für Ihren Antrag zuständig.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten richten sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens der antragstellenden Person

Buchstaben A - C


Frau B. Schlund (ab 01.03.2024)

Telefon: 0911 9773 - 1239

Telefax: 0911 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]

Buchstaben D - G

Frau J. Eckert

Telefon: 0911 9773 - 1898

Telefax: 0911 9773 - 1223 

E-Mail: [email protected]

Buchstaben H - J

Herr. P. Puiu

(Arbeitsbereichsleitung) 

Telefon: 0911 - 9773 - 1243

Fax: 0911 - 9773 - 1221

E-Mail: [email protected]

 

 

 

Buchstaben K - L 

Frau A. Volkert

(stellv. Arbeitsbereichsleitung)

Telefon: 0911 -9773 - 1240

Telefax: 0911 - 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]

Buchstaben M - N

Frau S. Himmler

Telefon: 0911 - 9773 - 1241

Telefax: 0911 - 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]

Buchstaben O - R + Sch

Fr. J. Heim

Telefon: 0911 - 9773 - 1897

Telefax: 0911 - 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]

 

 

Buchstaben S - Z (ohne Sch)

Frau S. Fuß

Telefon: 0911 - 9773 - 1242

Telefax: 0911 - 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]