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Das Bildungs- und Teilhabepaket

Anspruch auf die Leistungen für das Bildungs- und Teilhabepaket haben Empfänger von:

  • Wohngeld nach dem WoGG,
  • Kinderzuschlag nach dem BKGG,
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II,
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII, oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).
Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen

Zur Bestätigung des Bezugs der oben genannten Leistungen, ist der aktuelle Bescheid vorzulegen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen, die:

  • unter 25 Jahre sind,
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten,
  • eine allgemeine oder berufsbildende Schule, oder
  • Kindertageseinrichtung besuchen.

AUSNAHME:  die Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die
                      Altersgrenze bei 18 Jahren.

 

Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie im Internet unter:
                        www.bildungspaket.bmas.de