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Das Bildungs- und Teilhabepaket
Anspruch auf die Leistungen für das Bildungs- und Teilhabepaket haben Empfänger von:
- Wohngeld nach dem WoGG,
- Kinderzuschlag nach dem BKGG,
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II,
- Sozialhilfe nach dem SGB XII, oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).
Zur Bestätigung des Bezugs der oben genannten Leistungen, ist der aktuelle Bescheid vorzulegen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen, die:
- unter 25 Jahre sind,
- keine Ausbildungsvergütung erhalten,
- eine allgemeine oder berufsbildende Schule, oder
- Kindertageseinrichtung besuchen.
AUSNAHME: die Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die
Altersgrenze bei 18 Jahren.
Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie im Internet unter:
www.bildungspaket.bmas.de
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Bildungs- und Teilhabepaket