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Bildungs- und Teilhabepaket

Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket

Aufgrund des Inkrafttretens des Starke-Familien-Gesetzes haben sich zum 01.08.2019 einige Änderungen im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets ergeben.

Da sich durch die Änderungen auch das Antragsverfahren ändert, bitten wir Sie künftig mit jedem Antrag der Anspruchsvoraussetzung (Wohngeld oder Kinderzuschlag) das Antragsformular für Bildung und Teilhabe (weißes Formular) auszufüllen.

Die Bescheinigungen (bunte Formulare) sind je nach beantragter Leistung auszufüllen. Eine gesonderte Anlage für den Schulbedarf existiert nicht mehr. Die Antragstellung für den Schulbedarf erfolgt ausschließlich über das Antragsformular (weißes Formular).

Bei der Lernförderung ist wie bisher ein gesonderter Antrag zu stellen (lachsfarbenes Formular). Zudem ist auch weiterhin die Bestätigung der Schule ausfüllen zu lassen.  

Die Anträge sind bei den Städten und Gemeinden erhältlich, oder hier zum downloaden.

 

Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie im Internet unter:
BMAS - Bildungspaket - Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen des Bildungspakets