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Was ist Wohngeld?

Kurz erklärt in einem Film vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbstgenutzten Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es auf Antrag als Miet- oder Lastenzuschuss.

Wohngeldberechtigt für den Mietzuschuss sind Mieterinnen und Mieter von selbst genutztem Wohnraum (z.B.: Mietwohnung, Haus zur Miete). Für den Lastenzuschuss sind Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum (z.B.: Eigenheim, Eigentumswohnung) wohngeldberechtigt.

Flyer Bundesministerium Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Das Wohngeld wird nach einer Formel (§ 19 WoGG) für jeden Einzelfall abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung individuell berechnet.

1.    Wer ist ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied?

Zu den zu berücksichtigenden Haushaltmitgliedern zählen z.B.: Ehegatten, Lebenspartner/innen, Kinder, Eltern oder Geschwister (sofern der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, auch der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist).

2.    Was ist das Gesamteinkommen?

Grundsätzlich werden alle steuerpflichtigen sowie die in § 14 Abs. 2 WoGG enthaltenen steuerfreien Einnahmen berücksichtigt. Hierbei wird das Bruttoeinkommen zugrunde gelegt.

Hiervon werden pauschale Abzüge für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung vorgenommen, sofern dafür tatsächliche Aufwendungen anfallen.

Ebenso können zusätzlich Frei- und Abzugsbeträge für schwerbehinderte Menschen (GdB von 100 oder unter 100 bei Pflegebedürftigkeit), für Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, für Kinder unter 25 Jahren mit eigenen Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, für Grundrentenzeiten sowie für geleistete Unterhaltszahlungen gewährt werden.

3.     Welche Miete bzw. Belastung wird berücksichtigt?

Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund von Mietverträgen.

Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgelegter Höhe.

Kosten für Heizung, Warmwasser, Haushaltsenergie sowie für die Überlassung von Garagen oder Stellplätzen werden bei der Wohngeldberechnung nicht berücksichtigt.


Die zuschussfähige Miete bzw. Belastung wird gesetzlich durch Höchstbeträge begrenzt, die sich nach der örtlichen Mietenstufe und der Anzahl die Haushaltmitglieder richten.

Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?

Ausgeschlossen vom Wohngeld sind Personen die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen, wenn in diesen Leistungen bereits die Kosten der Unterkunft enthalten sind.

Zuständigkeiten

Buchstaben A - C


Frau B. Schlund (ab 01.03.2024)

Telefon: 0911 9773 - 1239

Telefax: 0911 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]

Buchstaben D - G

Frau J. Eckert

Telefon: 0911 9773 - 1898

Telefax: 0911 9773 - 1223 

E-Mail: [email protected]

Buchstaben K - L 

Frau A. Volkert

(stellv. Arbeitsbereichsleitung)

Telefon: 0911 -9773 - 1240

Telefax: 0911 - 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]

Buchstaben M - N

Frau S. Himmler

Telefon: 0911 - 9773 - 1241

Telefax: 0911 - 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]

Buchstaben S - Z (ohne Sch)

Frau S. Fuß

Telefon: 0911 - 9773 - 1242

Telefax: 0911 - 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]