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Wie beantrage ich Wohngeld?
Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen nach dem WoGG ist ein formeller Wohngeldantrag. Zudem werden sämtliche Nachweise zur Miete/Belastung, zum Einkommen und zum Vermögen benötigt. Eine allgemeine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen zur Berechnung Ihres Wohngeldanspruches finden Sie hier.
Für die formelle Antragstellung bestehen folgende Möglichkeiten:
- Online-Wohngeldantrag über die Landkreishomepage: Sie können ihren Wohngeldantrag bequem ohne lange Wartezeiten direkt und sicher über das Bayern-Portal stellen. Hier kommen Sie zum Online-Wohngeldantrag. (Achtung: Dieser Online-Antrag ist aktuell nur für den Mietzuschuss bestimmt)
- Wohngeldantrag zum Ausdrucken über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohngeld/index.php
- Abholung der Antragsformulare beim Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde: Sie können die Antragsformulare in Papierform auch in Ihrer Heimatgemeinde vor Ort abholen.
- Anforderung der Antragsformulare von der Wohngeldbehörde: Auf Wunsch senden wir Ihnen ebenso die Antragsunterlagen in Papierform postalisch zu.
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