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Wie beantrage ich Wohngeld?

Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen nach dem WoGG ist ein formeller Wohngeldantrag. Zudem werden sämtliche Nachweise zur Miete/Belastung, zum Einkommen und zum Vermögen benötigt. Eine allgemeine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen zur Berechnung Ihres Wohngeldanspruches finden Sie hier.

Für die formelle Antragstellung bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Online-Wohngeldantrag über die Landkreishomepage: Sie können ihren Wohngeldantrag bequem ohne lange Wartezeiten direkt und sicher über das Bayern-Portal stellen. Hier kommen Sie zum Online-Wohngeldantrag. (Achtung: Dieser Online-Antrag ist aktuell nur für den Mietzuschuss bestimmt)
  • Wohngeldantrag zum Ausdrucken über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohngeld/index.php
  • Abholung der Antragsformulare beim Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde: Sie können die Antragsformulare in Papierform auch in Ihrer Heimatgemeinde vor Ort abholen.
  • Anforderung der Antragsformulare von der Wohngeldbehörde: Auf Wunsch senden wir Ihnen ebenso die Antragsunterlagen in Papierform postalisch zu.
Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten richten sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens der antragstellenden Person

Buchstaben A - C


Frau B. Schlund (ab 01.03.2024)

Telefon: 0911 9773 - 1239

Telefax: 0911 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]

Buchstaben D - G

Frau J. Eckert

Telefon: 0911 9773 - 1898

Telefax: 0911 9773 - 1223 

E-Mail: [email protected]

Buchstaben K - L 

Frau A. Volkert

(stellv. Arbeitsbereichsleitung)

Telefon: 0911 -9773 - 1240

Telefax: 0911 - 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]

Buchstaben M - N

Frau S. Himmler

Telefon: 0911 - 9773 - 1241

Telefax: 0911 - 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]

Buchstaben S - Z (ohne Sch)

Frau S. Fuß

Telefon: 0911 - 9773 - 1242

Telefax: 0911 - 9773 - 1223

E-Mail: [email protected]