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Wie beantrage ich Wohngeld?
Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen nach dem WoGG ist ein formeller Wohngeldantrag. Zudem werden sämtliche Nachweise zur Miete/Belastung, zum Einkommen und zum Vermögen benötigt. Eine allgemeine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen zur Berechnung Ihres Wohngeldanspruches finden Sie hier.
Für die formelle Antragstellung bestehen folgende Möglichkeiten:
- Online-Wohngeldantrag über die Landkreishomepage: Sie können ihren Wohngeldantrag bequem ohne lange Wartezeiten direkt und sicher über das Bayern-Portal stellen. Hier kommen Sie zum Online-Wohngeldantrag. (Achtung: Dieser Online-Antrag ist aktuell nur für den Mietzuschuss bestimmt)
- Wohngeldantrag zum Ausdrucken über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohngeld/index.php
- Abholung der Antragsformulare beim Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde: Sie können die Antragsformulare in Papierform auch in Ihrer Heimatgemeinde vor Ort abholen.
- Anforderung der Antragsformulare von der Wohngeldbehörde: Auf Wunsch senden wir Ihnen ebenso die Antragsunterlagen in Papierform postalisch zu.

Die Zuständigkeiten richten sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens der antragstellenden Person
Buchstaben A - G
Frau C. Bodechtel
(stellv. Arbeitsbereichsleiterin)
Telefon: 0911 9773 - 1239
Telefax: 0911 9773 - 1223
E-Mail: wohngeld@lra-fue.bayern.de
Buchstaben H - J
Herr P. Puiu
(Arbeitsbereichsleiter)
Telefon: 0911 9773 - 1243
Telefax: 0911 9773 - 1223
E-Mail: wohngeld@lra-fue.bayern.de
Buchstaben K - L
Frau A. Volkert
Telefon: 0911 -9773 - 1240
Telefax: 0911 - 9773 - 1223
E-Mail: wohngeld@lra-fue.bayern.de
Buchstaben M - Q
Frau S. Himmler
Telefon: 0911 - 9773 - 1241
Telefax: 0911 - 9773 - 1223
E-Mail: wohngeld@lra-fue.bayern.de
Buchstaben R - Z
Frau S. Fuß
Telefon: 0911 - 9773 - 1242
Telefax: 0911 - 9773 - 1223
E-Mail: wohngeld@lra-fue.bayern.de