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Heimunterbringung

Falls die Probleme zu Hause so massiv werden, dass ambulante Hilfen nicht mehr ausreichend sind und eine Pflegefamilie nicht gefunden werden kann bzw. nicht in Betracht kommt, bietet das Jugendamt die Unterbringung in einer der folgenden Einrichtungsformen an:

  • Tagesstätte
  • Heim / Wohngruppe
  • Sonstige betreute Wohnform
  • Mutter-Kind-Einrichtung


Da das Jugendamt bei einer Heimunterbringung den Lebensunterhalt des Kindes/Jugendlichen ganz oder teilweise sicherstellt, sind beide Elternteile für die Dauer der Jugendhilfemaßnahme entsprechend ihren Einkommensverhältnissen kostenbeitragspflichtig.

Für die Gewährung einer teil- bzw. vollstationären Jugendhilfe ist es notwendig, dass von den Eltern bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil im Jugendamt ein entsprechender Antrag gestellt wird. Bei der Antragstellung wird die Kostenbeitragspflicht der Eltern/des Elternteils bereits näher erläutert und ggf. berechnet.

Vor der Antragstellung ist mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) Kontakt aufzunehmen und die Problematik zu besprechen. Nicht nur Eltern/Elternteile, sondern auch Kinder/ Jugendliche und junge Volljährige können sich mit ihren Problemen direkt an den ASD wenden.

Kontakt:
Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Vermittlung

Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
4. Stock

Frau Stephanie Buck und
Frau Kamila Dinocca
Zimmer 4.14
Tel. 0911 9773-1865
Fax. 0911 9773-1870
E-Mail: [email protected]
Erreichbarkeit: Mo. - Do. 8 - 16:00 Uhr, Fr. 8 - 12:30 Uhr

 

Informationen zu wirtschaftlichen Fragen im Anschluss an die Rücksprache mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD)

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Landratsamt Fürth

Stresemannplatz 11
90763 Fürth
3. Stock
Telefon: 0911 9773-0
Telefax: 0911 9773-1253

Eine Terminvereinbarung wird empfohlen!

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