| AAA | Drucken

Adoptionen

Fremdadoption

Sie wollen gemeinsam mit Ihrer Ehepartnerin/Ihrem Ehepartner ein fremdes Kind adoptieren. Durch die Adoption wird das Ihnen von einer Vermittlungsstelle anvertraute Kind Ihr gemeinsames eheliches Kind, führt Ihren Familiennamen und erhält die deutsche Staatsbürgerschaft.

Stiefelternteil-Adoption

Ein Ehepartner möchte das Kind des anderen Ehepartners aus einer vorangegangenen Beziehung adoptieren.

Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Kreisjugendämter Erlangen-Höchstadt, Fürth und Neustadt a. d. Aisch/Bad Windsheim bietet Ihnen je nach Fremd- oder Stiefelternadoption folgende Dienstleistungen an:

  • Information und Beratung über Adoptionsmöglichkeiten im In- und Ausland bzw. zur Stiefelternadoption
  • Eignungsprüfung mit nachfolgender Erstellung eines Sozialberichtes
  • Vermittlung eines Kindes nach den Wünschen der abgebenden leiblichen Eltern und den Bedürfnissen des Kindes in Ihr soziales Umfeld
  • Beratung und Begleitung während der Anbahnung und anschließenden Adoptionspflege
  • Erstellen von Berichten über die Entwicklung des Kindes in Ihrer Familie
  • Mitwirkung im Adoptionsverfahren

Voraussetzung für den Ausspruch einer Adoption:

  • Die Adoption darf nur nach einer angemessenen Adoptionspflege ausgesprochen werden und wenn die Vermittlungsstelle dies befürworten kann. (Bei Stiefelternadoptionen ist dies nicht der Fall)
  • Bei der Stiefelternadoption muss seit drei Jahren ein familienhaftes Zusammenleben gegeben sein und die Ehedauer mindestens ein Jahr betragen.
  • Die Adoption wird mittels notarieller Urkunden beim Familiengericht beantragt, durch Ihre persönlichen Unterlagen ergänzt und durch Gerichtsbeschluss ausgesprochen. Ihr Beratungsanspruch bei der Vermittlungsstelle bleibt jedoch erhalten.
  • Bei der Adoption eines deutschen Kindes entstehen für Sie keine Kosten. Sie müssen nur die notarielle Beurkundung und die Gebühren für Ihre persönlichen Urkunden bezahlen.

 

Zur Adoptionsvermittlungsstelle

Kontakt:
Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Untergeschoss

Frau Templer
Zimmer U.09
Telefon: 0911 9773-1292
Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: [email protected]
Tägliche Erreichbarkeit

Eine Terminvereinbarung ist zu empfehlen.