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Pflegekinder (Kurzzeit-, Wochen- und Vollzeitpflege)
Falls die erzieherischen Probleme zu Hause so massiv werden, dass ambulante Hilfen nicht mehr ausreichen, ist mit Zustimmung der Eltern eine Unterbringung in einer Pflegefamilie möglich.
Was leistet das Jugendamt aus sozialpädagogischer Sicht:
- das Jugendamt sucht eine geeignete Pflegefamilie
- es begleitet die Pflegekinder und die Pflegefamilien
- es ist tätig bei den Besuchskontakten zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie
- für das Kind / den Jugendlichen wird mit allen Beteiligten ein Plan erstellt, welche Erziehungsziele verfolgt werden
- Ziel ist die Rückführung in die Herkunftsfamilie
Was leistet das Jugendamt aus wirtschaftlicher Sicht:
- der Personenberechtigte hat das Recht, die Hilfe zu beantragen
- das Jugendamt zahlt Pflegegeld an die Pflegefamilien
- diese soll dem Kind oder dem Jugendlichen eine Lebensform auf Zeit oder auf Dauer bieten, unter Berücksichtigung der persönlichen Bindungen und des Entwicklungsstandes des Betroffenen. Es sollen auch die Erziehungsbedingungen im Elternhaus verbessert werden.
Kostet die Hilfe etwas?
Das Kind / der Jugendliche sowie die leiblichen Eltern werden je nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu den Kosten herangezogen.
Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Frau Lembcke
Zimmer U.09
Telefon: 0911 9773-1296
Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: [email protected]
Erreichbar: Di - Fr 9-12 Uhr, Mi -15:30 Uhr, Do -14:30 Uhr
Frau C. Neubauer
Zimmer U.11
Telefon: 0911/9773-1265
Telefax: 0911/9773-1253
E-Mail: [email protected]
Erreichbar: Mo 8-14, Di + Mi 8-12:30, Do 8-16 Uhr
Frau Templer
Zimmer U.09
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Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: [email protected]
Erreichbar: Mo - Do
Frau Sitorius
Zimmer U.08
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Frau Werner
Zimmer 1.14
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Telefax: 0911 9773-1253
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finanzielle Fragen
Frau Sangkuhl
Zimmer 3.05
Telefon: 0911 9773-1266
Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: [email protected]
Erreichbar: Mo - Do 8 - 13, Fr 8 - 12 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist zu empfehlen.