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Hilfe für junge Volljährige
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der inidividuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Vermittlung
Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
4. Stock
Frau Stephanie Buck und
Frau Kamila Dinocca
Zimmer 4.14
Tel. 0911 9773-1865
Fax. 0911 9773-1870
E-Mail: [email protected]
Erreichbarkeit: Mo. - Do. 8 - 16:00 Uhr, Fr. 8 - 12:30 Uhr
Informationen zu wirtschaftlichen Fragen im Anschluss an die Rücksprache mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD)
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
3. Stock
Telefon: 0911 9773-0
Telefax: 0911 9773-1253
Eine Terminvereinbarung wird empfohlen!