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Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise

 

Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird.

Das weitere Verfahren wird in enger Abstimmung mit anderen Behörden durchgeführt.

Bei Fragen können Sie sich an unseren Ansprechpartner wenden.

 

 

ACHTUNG: Öffnungszeiten des Landratsamtes Fürth eingeschränkt

Wir bitten um Verständnis, dass Anliegen künftig nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail oder telefonisch) bearbeitet werden können. Bitte beschränken Sie Anfragen auf das notwendige Maß. Am Telefon beraten wir gerne, ob es sich um etwas Dringendes handelt, das nur mit persönlichem Erscheinen erledigt werden kann.

Viele Themen lassen sich online von zu Hause aus gut erledigen. Nähere Infos finden Sie zu Ansprechpartnern und den Online-Service des Landratsamtes auf der Startseite des Landratsamtes.

Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Vermittlung

Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
4. Stock

Frau Stephanie Buck und
Frau Kamila Dinocca
Zimmer 4.14
Tel. 0911 9773-1865
Fax. 0911 9773-1870
E-Mail: [email protected]
Erreichbarkeit: Mo. - Do. 8 - 16:00 Uhr, Fr. 8 - 12:30 Uhr

 

Informationen zu wirtschaftlichen Fragen im Anschluss an die Rücksprache mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD)

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
3. Stock

Buchstabe A

Frau F. Fischer
Zimmer 3.08
Telefon: 0911 9773-1255
Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: [email protected]
Erreichbarkeit: täglich

Buchstaben O-Z

Frau Dirmeier
Zimmer 3.06
Telefon: 0911 9773-1286
Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: [email protected]
Erreichbarkeit: täglich

Buchstaben B-N

Frau Sangkuhl
Zimmer 3.10
Telefon: 0911 9773-1266
Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: [email protected]
Erreichbarkeit: Mo. - Fr. 8 Uhr bis 13:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.