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» Mit dem Jugendhilfeplan reagiert der Landkreis direkt auf die Lebenssituation junger Menschen. So werden bestehende Strukturen optimiert und zukunftsorientierte Angebote geschaffen. «
Tabea Höppner, Jugendhilfeplanerin

Jugendhilfeplan, Teilplan Jugend

Warum ein Jugendhilfeplan?

Jugendhilfe hat nach § 1 Absatz 3 SGB VIII die Aufgabe „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung“ zu fördern, „Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, […] vor Gefahren für ihr Wohl“ zu schützen sowie „positive Lebensbedingungen für junge Menschen […] zu erhalten oder zu schaffen.“[Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe, § 1 Abs. 3]. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat nach § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung dafür, dass entsprechende Dienste, Angebote und Veranstaltungen im eigenen Wirkungsbereich rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Der vorliegende Jugendhilfeplan ist eine Art Konzept, das zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags beiträgt.

Was ist mit "Teilplan Jugend" gemeint?

Ein Jugendhilfeplan kann, je nach Bedarf vor Ort, verschiedene Themenbereiche (z.B. Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Familienbildung o.a.), Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende, sozial benachteiligte Menschen o.a.) oder Sozialräume (bestimmte Gemeinden bzw. Stadtteile mit bestimmten Problemlagen) abbilden. Der vorliegende Planungsbericht beschäftigt sich mit jungen Menschen im Alter von 10-25 Jahren. Die Festlegung auf diese Zielgruppe hat den Vorteil, dass Lebensumstände und Bedarfe detaillierter „unter die Lupe“ genommen werden können. Vor diesem Hintergrund wird der vorliegende Planungsbericht als „Teilplan Jugend“ bezeichnet. Die Auseinandersetzung mit weiteren Themenbereichen, Zielgruppen usw. würde im Ergebnis den gesamten „Jugendhilfeplan“ ergeben.

Was geschah bisher?

Erstmalig wurde im Zeitraum 1995-1998 ein Jugendhilfeplan für den Landkreis Fürth erstellt. Einige der heute bestehenden Angebote und Strukturen sind aus diesem Planungsprozess heraus entstanden und zwischenzeitlich weiterentwickelt worden (z.B. Präventionsverein 1-2-3 e.V., Jugendbeauftragte des Gemeinderats, Veranstaltung „Jobchecker“, Strukturen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule usw.). Im Laufe der Jahre haben die Jugendhilfelandschaft sowie die Gesetzgebung jedoch tiefgreifende Veränderungen erfahren. Viele Themenbereiche des alten Jugendhilfeplans gaben kaum noch Orientierung in aktuellen familien- und jugendhilfepolitischen Fragen. Aus diesem Grund war die Überarbeitung bzw. Einarbeitung weiterer Aspekte unumgänglich. Offene Themen/Fragen, die dazu beigetragen haben, dass der Jugendhilfeplan fortgeschrieben wurde, waren z.B.:
- „Leidet“ die Jugendarbeit unter dem Ausbau der Ganztagsschulen? Wie ist ein gleichwertiges Miteinander zu realisieren?
- Ist es uns möglich, mit flankierenden Maßnahmen den Schulleistungsdruck zu vermindern?
- Welche Standards sollen für die Jugendarbeit gelten?
- Welche Rolle spielen zukünftig die Jugendpolitischen Sprecher/innen (Jugendbeauftragte des Gemeinderats)?
- Genügen die derzeit vorhandenen präventiven Maßnahmen (z.B. im Bereich Jugendkriminalität, Neue Medien, Schulden/Überschuldung usw.), um nachhaltige Effekte zu erzielen? Wo sind ggf. Anpassungen nötig?
- Wie kann Partizipation von Jugendlichen kontinuierlich stattfinden und wie können Ergebnisse überprüft werden?
- In welchem Umfang werden geschlechtsspezifische Angebote für Jugendliche durchgeführt? Wird damit dem Bedarf entsprochen oder muss es hier Anpassungen geben?

Vor diesem Hintergrund hat der Jugendhilfeausschuss im Juni 2012 den Unterausschuss „Runder Tisch Familie“ mit der Begleitung und Steuerung des Fortschreibungsprozesses für den Jugendhilfeplan, Teilplan Jugend, beauftragt. Um dieser Aufgabe fachlich angemessen gerecht zu werden, wurden weitere Mitglieder aus dem Arbeitsfeld der offenen und verbandlichen Jugendarbeit sowie eine Moderatorin in das bestehende Gremium berufen. Die Besetzung sah schließlich folgendermaßen aus:
• ein Vertreter der Gemeinden
• Mitglieder aller Kreistagsfraktionen, wobei die beiden großen Fraktionen (CSU und SPD) jeweils zwei, die anderen Fraktionen je ein Mitglied entsandten
• ein Vertreter des Präventionsvereins „1-2-3 e.V.“
• drei Vertreter der verbandlichen Jugendarbeit (Kreisjugendring)
• drei Vertreter der offenen Jugendarbeit (inkl. Kommunale Jugendarbeit)
• ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände
• ein Vertreter der Schulen
• ein Vertreter der Polizei
• ein Vertreter der Wirtschaft (IHK)
• ein Vertreter der Agentur für Arbeit
• die Leiterin des Allgemeinen Sozialdienstes
• die Jugendamtsleiterin
• die Jugendhilfeplanerin
• eine Moderatorin

Der offizielle Startschuss für den Beginn der Fortschreibung fand mit der Klausurtagung im Oktober 2012 statt, an der ca. 30 Personen aus Jugendhilfe, Schule und Kommunalpolitik mitgewirkt und ihre thematischen Anliegen und Fragen für den Fortschreibungsprozess eingebracht haben. Infolgedessen wurden 19 Themen festgelegt, die von 19 Fachgruppen erarbeitet wurden. Der Runde Tisch Familie setzte sich schließlich in intensiven und langen Diskussionen mit den Ergebnissen der Fachgruppen auseinander. Wenn diese befürwortet werden konnten, wurden sie der Öffentlichkeit über die Homepage www.bewegwas.org zur Verfügung gestellt. Über diese an allen Schulen, Jugendhäusern und anderen Orten beworbene Plattform konnten sich sowohl die Jugendlichen als auch deren Eltern und die Fachkräfte aus Jugendhilfe, Schule und Kommunalpolitik einbringen, indem sie die Ergebnisse kommentieren, Fragen beantworten oder, ähnlich wie bei Wikipedia, die Texte/Ergebnisse umformulieren konnten. Wenn der Runde Tisch Familie die Ausarbeitungen der jeweiligen Fachgruppe jedoch nicht befürworten konnte, musste das Thema nochmals überarbeitet und im Anschluss erneut im Runden Tisch Familie diskutiert werden. In einem ca. zweijährigen Prozess entstanden auf diese Weise ca. 140 Maßnahmenempfehlungen, die eingebettet in ihren thematischen Hintergrund bis Mitte April 2014 auf der genannten Homepage nachgelesen und bearbeitet werden konnten. Tatsächlich gab es keinen Nutzer, der eine Anpassung an den Texten vorgenommen hat. Die Anzahl der Zugriffe (ca. 300-400 pro Text) zeigt jedoch, dass sich ein Teil der Öffentlichkeit über den Fortgang und die Ergebnisse des Fortschreibungsprozesses informiert hat.

Zu Beginn der Amtsperiode 2014 – 2020 wurden die 140 Maßnahmenempfehlungen schließlich mit Vertretern aus Kommunalpolitik, Jugendhilfe, Jugendarbeit und Schule im Rahmen einer zweitägigen Klausurtagung nochmals diskutiert. Ziel war es, gemeinsam einen Konsens insbesondere zu den Maßnahmenempfehlungen herauszuarbeiten, die nicht von allen gleichermaßen befürwortet werden konnten, um dann in einem zweiten Schritt eine Prioritätensetzung für die geplante Umsetzungsphase vorzunehmen. Übrig geblieben sind schließlich 128 Maßnahmenempfehlungen, die als umsetzbar bewertet wurden, sofern eine vertiefte Prüfung zu gegebener Zeit nichts Gegenteiliges ergibt.

Wie wurde inhaltlich gearbeitet?

Um seiner Gesamt- und Planungsverantwortung gerecht werden zu können, muss der Landkreis einen guten Überblick über die Situation und die Angebote vor Ort haben. Da sich laufend Veränderungen, u.a. durch neue oder veränderte Angebote, die Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie durch gesellschaftliche Trends, ergeben, war in einem ersten Schritt eine umfassende Analyse der Situation, der Problemlagen junger Menschen sowie der bestehenden Angebote zu den 19 vom Runden Tisch Familie festgelegten Themen nötig. Hierzu wurde u.a. auf die Ergebnisse der Schülerbefragung aller Neuntklässler des Landkreises Fürth aus dem Jahr 2011, die Meinung von diversen Fachkräften aus Jugendhilfe, Jugendarbeit und Schule und auf diverse repräsentative Studien und Berichte zurückgegriffen (z.B. 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung 2013, Shell-Jugendstudie 2010 usw.).

Auf der Grundlage dieser umfassenden Situations- und Bestandsanalyse wurde schließlich in einem zweiten Schritt der „Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen“ bestmöglich ermittelt. In Anlehnung an die Maslow‘sche Bedürfnispyramide spielten hierbei u.a. folgende Bedürfnisse eine Rolle:
- Grundbedürfnisse (z.B. Essen & Trinken, Schlafen, Pflege, Kleidung, Gesundheit)
- das Bedürfniss nach Sicherheit und Schutz (z.B. körperliche Unversehrtheit, materielle und berufliche Sicherheit, Lebenssicherheit, d.h. ein Dach über dem Kopf, Menschen, auf die man sich verlassen kann)
- soziale Bedürfnisse (z.B. Kommunikation, Partnerschaft, Liebe, Freundschaft, Gruppenzugehörigkeit (Peergroup), Privatsphäre, soziale Beziehungen)
- Bedürfnis nach sozialer Anerkennung (z.B. Lob, Respekt, Abgrenzung)
- Selbstverwirklichung (z.B. Individualität, Spaß, genügend Freizeit, Ziele, Sehnsüchte, Wünsche, Selbständigkeit (eigenes Leben führen wollen), Rebellion, Platz/Raum)

Wie ausgeprägt die jungen Menschen diese unterschiedlichen Bedürfnisse für sich festlegen, ist individuell sehr unterschiedlich und auch von den Rahmenbedingungen abhängig. Im Rahmen der Fortschreibung des Jugendhilfeplans geht es im Sinne der Verhältnismäßigkeit nicht darum jeden Wunsch zu erfassen und umzusetzen. Dennoch müssen die Bedürfnisse der jungen Menschen in unserem Landkreis ernst genommen und akzeptiert werden, insbesondere wenn diese gehäuft gegenüber Vertretern aus Kommunalpolitik, Schule, Jugendarbeit, Jugendhilfe u.a. zum Ausdruck gebracht werden.

In einem dritten Schritt ging es schließlich darum den Rahmen zur Verfügung zu stellen, der „zur Befriedigung des Bedarfs notwendig“ und sinnvoll erscheint, indem konkrete Maßnahmenempfehlungen formuliert wurden, die an die jeweils zuständigen Akteure aus Kommunalpolitik, Schule, Jugendarbeit, Jugendhilfe usw. weitergegeben werden.

Innerhalb der 19 in der Inhaltsübersicht angeführten Themen, zu denen Situation, Bedarf und Maßnahmenempfehlungen erarbeitet wurden, lag der Fokus insbesondere auf der Zielgruppe der 10- bis 25-Jährigen.

Wie ist der Jugendhilfeplanungsbericht aufgebaut?

Der Jugendhilfeplanungsbericht gibt die Ergebnisse der 19 Fachgruppen in der eben beschriebenen Struktur (Situation – Bedarf – Maßnahmenempfehlungen) wieder. Einige Fachgruppen haben jedoch noch mehr Informationen ausgearbeitet. Diese finden sich ausschließlich in der vorliegenden Online-Version. Die Printversion wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit an einigen Stellen gekürzt.

Wer hat den Jugendhilfeplan erstellt?

Circa 90 Vertreter aus über 40 Institutionen aus der Region haben unter der Regie des Unterausschusses "Runder Tisch Familie" und Jugendhilfeplanerin Tabea Höppner die Lebenssituation Jugendlicher untersucht und überlegt, wie Bestehendes optimiert und Neues gestaltet werden kann.


Wo kann ich den Jugendhilfeplan, Teilplan Jugend, nachlesen?

Den Jugendhilfeplan, Teilplan Jugend mit 12 MB Dateigröße zum downloaden finden Sie hier.

Einen direkten Überblick über die 19 Unterthemen des Jugendhilfeplans mit den entsprechenden Inhalten finden Sie hier.

 

Kontakt

Tabea Höppner
Jugendhilfeplanerin
Stresemannplatz 11
90763 Fürth

Tel.: 0911 / 9773 - 1271
Fax: 0911 / 9773 - 1253
E-Mail: [email protected]

Übersicht

Eine Übersicht aller Teilbereiche des Jugendhilfeplans finden Sie direkt hier.

Download des Jugendhilfeplans, Teilplan Jugend (12 MB)